Neu-Isenburg, 10.12.2019 - Der Vorstand der euromicron AG hat heute Abend nach umfassender Prüfung aller bestehenden Optionen entschieden, morgen beim zuständigen Amtsgericht Offenbach am Main einen Antrag auf Einleitung eines Schutzschirmverfahrens zu stellen.
Das vorläufige Eigenverwaltungsverfahren soll sich dabei ausschließlich auf die Holding euromicron AG beziehen. Alle in- und ausländischen Tochtergesellschaften werden nicht am Schutzschirmverfahren teilnehmen und werden nach gegenwärtigem Stand ihren operativen Geschäftsbetrieb fortführen.
Nachdem Gespräche über einen Überbrückungskredit oder andere liquiditätsstützende Maßnahmen zur Sicherung der Finanzierung des Konzerns gescheitert sind, ist die positive Fortführungsprognose entfallen und damit die Gesellschaft überschuldet.
Inzwischen sind Gespräche mit einem strategischen Investor zur Übernahme der operativen Tochtergesellschaften angelaufen. Der Investor hat hierzu heute ein Erwerberkonzept vorgelegt und strebt eine Verwertungsvereinbarung mit den finanzierenden Banken und Avalgebern an.
Der Vorstand
Mitteilende Person:
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Investor Relations Manager
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ariane.manthey@euromicron.de
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