euromicron AG in Insolvenz

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DGAP-PVR News vom 27.08.2019

euromicron AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

euromicron AG

27.08.2019 / 19:42
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Die HÖRMANN Holding GmbH & Co. KG, Kirchseeon, Deutschland hat uns gemäß § 43 Abs. 1 WpHG am 26.08.2019 im Zusammenhang mit der Überschreitung der 10 % - Schwelle und der 15 % - Schwelle vom 21.08.2019 über Folgendes informiert:

1. Mit dem Erwerb verfolgte Ziele:

a. Der Erwerb von Stimmrechten an der euromicron AG dient der Umsetzung langfristiger strategischer Ziele. Der Erwerb von Stimmrechten erfolgt durch Zurechnung der Stimmrechte der Hörmann Beteiligungsholding GmbH gemäß § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG, der die Stimmrechte der Hörmann Industries GmbH, dieser wiederum die Stimmrechte der Funkwerk AG zugerechnet werden. Die Beteiligung stellt die Grundlage für eine strategische Partnerschaft dar, mit der die Funkwerk AG und die euromicron AG ihre technologische Basis stärken und ihren Zugang zu neuen Kundengruppen im Bereich der 'Digitalisierten Gebäudetechnik', der 'Kritischen Infrastruktur' und der 'Smart Services' erweitern wollen.

b. Es besteht die Absicht, abhängig von der Marktlage, innerhalb der nächsten 12 Monate gegebenenfalls weitere Stimmrechte an der euromicron AG zu erwerben.


c. Die Hörmann Holding GmbH & Co. KG strebt eine angemessene Repräsentanz im Aufsichtsrat an, die ihre Beteiligung an der Gesellschaft widerspiegelt und beabsichtigt ihre Stimmrechte entsprechend auszuüben. Eine darüber hinaus gehende Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs- und Leitungsorganen der Gesellschaft ist nicht beabsichtigt.

d. Die Hörmann Holding GmbH & Co. KG unterstützt den Plan der euromicron AG die Nettoverbindlichkeiten mittelfristig zu reduzieren. Darüber hinaus strebt sie keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der euromicron AG, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung sowie die Dividendenpolitik, an.

2. Herkunft der für den Erwerb verwendeten Mittel:

Der Erwerb von Stimmrechten erfolgt durch Zurechnung der Stimmrechte der Hörmann Beteiligungsholding GmbH gemäß § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG, der die Stimmrechte der Hörmann Industries GmbH, dieser wiederum die Stimmrechte der Funkwerk AG zugerechnet werden. Hinsichtlich des Erwerbs von Stimmrechten wurden seitens Hörmann Holding GmbH & Co. KG direkt weder Fremd- noch Eigenmittel aufgewendet. Die von der Funkwerk AG verwendeten Mittel stammen aus Eigenmitteln.


27.08.2019 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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