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DGAP-Ad-hoc News vom 15.04.2015

Deutsche Wohnen AG: Mindestannahmequote für Conwert-Übernahme nicht erreicht

Deutsche Wohnen AG / Schlagwort(e): Übernahmeangebot
15.04.2015 20:17

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, WO EINE SOLCHE VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.
Mindestannahmequote für Conwert-Übernahme nicht erreicht
Berlin, 15. April 2015. Die Deutsche Wohnen AG ("Deutsche Wohnen") gibt heute bekannt, dass sie im Zuge des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots für alle kaufgegenständlichen Aktien der conwert Immobilien Invest SE ("Conwert") auf Basis des vorläufigen Endstands die Mindestannahmeschwelle von 50 Prozent + 1 Aktie nicht erreicht hat.
Mit dem Nichterreichen der Mindestannahmeschwelle für das Übernahmeangebot der Conwert-Aktien sind auch die Angebote für die Wandelschuldverschreibungen der Conwert sowie das antizipatorische Pflichtangebot für die kaufgegenständlichen Aktien der ECO Business-Immobilien AG ("ECO") hinfällig.



Wichtiger Hinweis

Diese Bekanntmachung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder eine Aufforderung zum Verkauf noch ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren der Conwert oder der ECO dar. Die Angebotsunterlage ist unter www.deutsche-wohnen.com unter der Rubrik "Investor Relations" sowie auf den Websites der Zielgesellschaft (www.conwert.com) und der Österreichischen Übernahmekommission (www.takeover.at) auf Deutsch und Englisch verfügbar.
Das Angebot wurde ausschließlich auf Basis der anwendbaren Bestimmungen des österreichischen Rechts, insbesondere des österreichischen Übernahmerechts ("Übernahmegesetz") und bestimmten anwendbaren Bestimmungen des US-Wertpapierrechts durchgeführt. Das Angebot wurde nicht nach den rechtlichen Vorgaben anderer Jurisdiktionen (einschließlich Australien und Japan) als Österreich und bestimmten anwendbaren Bestimmungen des US-Wertpapierrechts durchgeführt.

Soweit in diesem Dokument in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten sind, stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch die Worte "werden", "erwarten", "glauben", "schätzen", "beabsichtigen", "anstreben", "davon ausgehen" und ähnliche Wendungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen der Deutsche Wohnen und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen zum Ausdruck. Die in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Planungen, Schätzungen und Prognosen, die die Deutsche Wohnen und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen nach bestem Wissen vorgenommen haben, treffen aber keine Aussage über ihre zukünftige Richtigkeit. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die meist nur schwer vorherzusagen sind und gewöhnlich nicht im Einflussbereich der Deutsche Wohnen oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen liegen. Es sollte berücksichtigt werden, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Folgen erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder enthaltenen abweichen können.



Kontakt

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