Deutsche Wohnen AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung Deutsche Wohnen AG 03.09.2012 10:02 Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Die Cohen & Steers, Inc., New York, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 30.08.2012 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Deutsche Wohnen AG, Frankfurt, Deutschland, ISIN: DE000A0HN5C6, am 29.08.2012 die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 2,97% (das entspricht 4.343.933 Stimmrechten) betragen hat. Die 2,97% der Stimmrechte (das entspricht 4.343.933 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG i. V. m. § 22 Abs.1, Satz 2 WpHG zuzurechnen. 03.09.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de Sprache: Deutsch Unternehmen: Deutsche Wohnen AG Pfaffenwiese 300 65929 Frankfurt Deutschland Internet: http://www.deutsche-wohnen.com Ende der Mitteilung DGAP News-Service |