DEUTZ AG:DEUTZ AG schließt außergerichtlichen Vergleich mit 3i DEUTZ AG / Rechtssache/Rechtssache Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Die DEUTZ AG hat mit dem Finanzinvestor 3i eine außergerichtliche Einigung über sämtliche etwaigen Ansprüche der Käufergesellschaft im Zusammenhang mit dem Erwerb von DEUTZ Power Systems im September 2007 erzielt. Die DEUTZ AG hat sich in dem Vergleich verpflichtet, eine Ausgleichszahlung an die Käufergesellschaft zu leisten. Mit dieser Zahlung sind sämtliche Ansprüche seitens 3i im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag abgegolten. Unter Berücksichtigung der im Rahmen des Verkaufs gebildeten Rückstellungen und anderer gegenläufiger Effekte ergeben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der DEUTZ AG. Sandra Siegele Leiterin Investor Relations Telefon: +49 (0) 221 822 2492 Telefax: +49 (0) 221 822 3278 E-Mail: siegele.s@deutz.com 14.11.2008 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP Sprache: Deutsch Emittent: DEUTZ AG Ottostraße 1 51149 Köln (Porz-Eil) Deutschland Telefon: +49 (0)221 822 0 Fax: +49 (0)221 822 3525 E-Mail: info@deutz.com Internet: www.deutz.com ISIN: DE0006305006 WKN: 630500 Indizes: SDAX Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard), Düsseldorf; Freiverkehr in Berlin, Hannover, Hamburg, München, Stuttgart Ende der Mitteilung DGAP News-Service |