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DGAP-Ad-hoc News vom 18.05.2015

DF Deutsche Forfait AG veröffentlicht Bezugsangebot für Gläubiger der DF-Anleihe 2013/2020

DF Deutsche Forfait AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme
18.05.2015 10:25

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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DF Deutsche Forfait AG veröffentlicht Bezugsangebot für Gläubiger der DF-Anleihe 2013/2020

- Angebot von 580 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien je EUR     1.000-Teilschuldverschreibung

  - Bezugsfrist vom 19. Mai 2015 bis 2. Juni 2015

Köln, 18. Mai 2015 - Der Vorstand der DF Deutsche Forfait AG hat mit Beschluss vom 18. Mai 2015 mit Zustimmung des Aufsichtsrates vom selben Tage beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft gegen Sacheinlagen durch Einbringung von Teilschuldverschreibungen der Anleihegläubiger der Gesellschaft (ISIN: DE000A1R1CC4, WKN A1R1CC) von EUR 6.800.000,00 um bis zu EUR 3.400.000,00 auf bis zu EUR 10.200.000,00 zu erhöhen. Die Kapitalerhöhung erfolgt durch Ausgabe von bis zu 3.400.000 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien mit einem auf sie entfallenden Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 je Aktie. Der Ausgabebetrag je Aktie beträgt EUR 1,00. Die neuen Aktien sind ab dem Beginn des Geschäftsjahres der Eintragung der Sachkapitalerhöhung in das Handelsregister der Gesellschaft gewinnberechtigt. Die Kapitalmaßnahme erfolgt unter Ausnutzung der Ermächtigung gemäß § 4 Abs. 4 der Satzung der Gesellschaft in der Fassung der Eintragung in das Handelsregister des Amtsgerichts Köln vom 15. April 2015.

Die neuen Aktien werden den Inhabern der Teilschuldverschreibungen mittelbar zum Bezug angeboten. Je eingebrachter Teilschuldverschreibung im Nennbetrag von EUR 1.000,00 werden 580 neue, auf den Namen lautende Stückaktien ausgegeben. Die Zeichnung der neuen Aktien erfolgt durch das Bankhaus Neelmeyer als fremdnützige Treuhänderin und zentrale Abwicklungsstelle für die an der Sachkapitalerhöhung teilnehmenden Anleihegläubiger. Die Bezugsfrist für die neuen Stückaktien läuft vom 19. Mai 2015, 0:00 Uhr bis einschließlich 2. Juni 2015, 24:00 Uhr.
Bei der Sachkapitalerhöhung wird das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen. Die sachliche Rechtfertigung für den Bezugsrechtsausschluss ergibt sich aus der Satzungsermächtigung gemäß § 4 Abs. 4, wonach der Bezugsrechtsausschluss insbesondere für den Fall einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen ermöglicht wird. Die Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital 2012 in Höhe von bis zu 3.400.000 Aktien gegen Einbringung der Teilschuldverschreibungen der Anleihegläubiger der Gesellschaft ist wesentlicher Bestandteil eines vom Vorstand mit Billigung des Aufsichtsrats erstellten Restrukturierungskonzepts der Gesellschaft.
Das vollständige Bezugsangebot an die Anleihegläubiger wird am 18. Mai im Bundesanzeiger veröffentlicht.



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