DF Deutsche Forfait AG

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DGAP-Ad-hoc News vom 26.11.2014

DF Deutsche Forfait AG: Sanierungsgutachten nach IDW S6 bestätigt Fortführungsprognose

DF Deutsche Forfait AG / Schlagwort(e): Jahresergebnis/Gewinnwarnung
26.11.2014 10:08

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Ad hoc-Meldung nach § 15 WpHG

DF Deutsche Forfait AG: Sanierungsgutachten nach IDW S6 bestätigt Fortführungsprognose

- Deutlich erhöhter vorläufiger Konzernverlust
Köln, 26. November 2014 - Die DF Deutsche Forfait AG (Prime Standard, ISIN: DE0005488795) hat heute die Bestätigung der Andersch AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erhalten, dass auf der Grundlage der von der Gesellschaft vorgelegten Planungsrechnung die Gesellschaft fortführungsfähig ist.

Dies ergab das von der Gesellschaft beauftragte Sanierungsgutachten (IDW S6 Gutachten), das die Andersch AG erstellt hat. Die Fortführungsprognose basiert auf dem von der Gesellschaft entworfenen Restrukturierungskonzept, das verschiedene, noch durchzuführende Maßnahmen zur Stärkung der Eigen- und Fremdkapitalbasis enthält. Damit soll die in Folge der Belastungen aus dem OFAC-Listing erheblich reduzierte Kapitalbasis und damit eingeschränkte unternehmerische Handlungsfähigkeit wieder in vollem Maße hergestellt werden. Einzelheiten wird die DF Deutsche Forfait AG heute noch per separater Ad hoc-Meldung bekannt geben.

Die Gesellschaft hat infolge der jüngsten Entwicklung den Konzernabschluss dahingehend geändert, dass dieser für das Geschäftsjahr 2013 einen vorläufigen Konzernverlust von EUR 12,6 Mio. (Vorjahr: Pro forma-Gewinn von EUR 2,1 Mio.) ausweist. Auf Basis der im März 2014 veröffentlichten vorläufigen Zahlen ging die Gesellschaft noch von einem Konzernverlust von lediglich EUR 3,8 Mio. aus. Der deutlich erhöhte Konzernfehlbetrag ist zum einen auf neue Erkenntnisse in dem von der Aufnahme auf die OFAC Sanktionsliste belasteten Jahresverlauf 2014 zurückzuführen (hierzu gehören insbesondere gravierende Einschränkungen in den Möglichkeiten verschiedene gerichtliche und außergerichtliche Verfahren in Bezug auf überfällige Altforderungen voranzutreiben), zum anderen wird den Erfordernissen des Sanierungsgutachtens Rechnung getragen. Konkret resultiert die Differenz zum Stand März 2014 aus drei Effekten. Erstens hat die DF Deutsche Forfait AG die ursprünglich vorgesehene Aktivierung latenter Steuern für steuerliche Verlustvorträge aufgrund der Verlusthistorie nicht weiter vorgenommen, was einem negativen Effekt von EUR 2,9 Mio. entspricht. Darüber hinaus hat der Vorstand entschieden, zusätzliche Zuführungen zu Abschreibungen und Wertberichtigungen vorzunehmen, die per Saldo einen negativen Effekt in Höhe von EUR 6,2 Mio. ausmachen. Positiv wirkte sich aus, dass die anfallende Umsatzsteuernachzahlung nicht als Einmaleffekt in 2013, sondern gemäß IAS 8 rückwirkend auf die relevanten Geschäftsjahre 2007 bis 2013 verbucht wird und somit nur anteilig mit EUR 0,2 Mio. statt mit EUR 2,2 Mio. anfällt. Aus diesem Grund wurden auch die Konzernzahlen der Vorjahre nachträglich angepasst und als Pro forma-Zahlen dargestellt. Das Rohergebnis einschließlich Finanzergebnis, die wichtigste operative Kennzahl des Konzerns, lag im Geschäftsjahr 2013 bei EUR -0,5 Mio. (Pro forma-Rohergebnis 2012: EUR 12,9 Mio.). Durch den vorläufigen Konzernverlust reduzierte sich das Konzern-Eigenkapital per 31. Dezember 2013 auf EUR 10,2 Mio. (Pro forma 31.12.2012: EUR 24,5 Mio.).
Nach Bestätigung der Fortführungsprognose wird der Abschlussprüfer der DF Deutsche Forfait AG die Nachtragsprüfung des Konzernabschlusses 2013 kurzfristig abschließen.

Der vollständige Konzernabschluss wird spätestens am 9. Dezember 2014 auf der Website des Unternehmens unter
www.dfag.de/investor-relations/publikationen veröffentlicht.
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