Deutsche Annington Immobilien SE: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung Deutsche Annington Immobilien SE 02.03.2015 14:30 Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Die BlackRock Group Limited, London, Großbritannien hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 02.03.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Deutsche Annington Immobilien SE, Düsseldorf, Deutschland am 26.02.2015 die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 2,86% (das entspricht 7756719 Stimmrechten) betragen hat. 0,56% der Stimmrechte (das entspricht 1522844 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen. 2,39% der Stimmrechte (das entspricht 6480371 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen. 02.03.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de Sprache: Deutsch Unternehmen: Deutsche Annington Immobilien SE Münsterstraße 248 40470 Düsseldorf Deutschland Internet: www.deutsche-annington.com Ende der Mitteilung DGAP News-Service |