Deutsche Annington Immobilien SE: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung Deutsche Annington Immobilien SE 12.01.2015 19:06 Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Die BlackRock Investment Management (UK) Limited, London, Großbritannien hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 12.01.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Deutsche Annington Immobilien SE, Düsseldorf, Deutschland am 08.01.2015 die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 2,98% (das entspricht 8097593 Stimmrechten) betragen hat. 0,83% der Stimmrechte (das entspricht 2257853 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen. 2,15% der Stimmrechte (das entspricht 5839740 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG zuzurechnen. 0,61% der Stimmrechte (das entspricht 1646011 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen. Bitte beachten Sie, dass der oben genannte Gesamtbetrag der Stimmrechte nicht notwendigerweise der Summe der einzelnen Zurechnungstatbestände entspricht. Dies ergibt sich aus der Tatsache, dass Stimmrechte innerhalb der BlackRock-Gruppenstruktur mehrfach zugerechnet werden. 12.01.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de Sprache: Deutsch Unternehmen: Deutsche Annington Immobilien SE Münsterstraße 248 40470 Düsseldorf Deutschland Internet: www.deutsche-annington.com Ende der Mitteilung DGAP News-Service |