Covestro AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung Covestro AG 13.10.2015 16:50 Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Die BlackRock, Inc., Wilmington, DE, Vereinigte Staaten von Amerika hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 09.10.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Covestro AG, Leverkusen, Deutschland am 07.10.2015 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,85% (das entspricht 7802680 Stimmrechten) betragen hat. 0,04% der Stimmrechte (das entspricht 85472 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen. 3,81% der Stimmrechte (das entspricht 7719433 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen. Bitte beachten Sie, dass die genannte Gesamtsumme nicht notwendigerweise der Summe der detailliert zugerechneten Stimmrechtsanteile entspricht. Dies resultiert aus der Tatsache, dass Stimmrechtsanteile innerhalb der BlackRock Gesellschaftsstruktur mehrfach zugeordnet werden. 13.10.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de Sprache: Deutsch Unternehmen: Covestro AG Kaiser-Wilhelm-Allee 60 51373 Leverkusen Deutschland Internet: www.covestro.com Ende der Mitteilung DGAP News-Service |