Berlin, 15. Oktober 2019: Die Abstimmungsleiterin hat dem Vorstand der Consus Real Estate AG (die Gesellschaft) heute mitgeteilt, dass die Inhaber der EUR 200.000.000 4,00 % Schuldverschreibungen fällig 2022 (die Schuldverschreibungen) in der Abstimmung ohne physische Versammlung (Abstimmungszeitraum vom 10. Oktober 2019, 00:00 Uhr, bis zum 14. Oktober 2019, 24:00 Uhr) die vorgeschlagenen Änderungen der Bedingungen der Schuldverschreibungen einstimmig beschlossen haben.
Die Bedingungen sehen bislang vor, dass die Gläubiger von ihnen gehaltene Schuldverschreibungen im Rahmen eines Wandlungsersuchens der Gesellschaft als Sacheinlage andienen können und die Gesellschaft dann entscheidet, ob sie das Angebot annimmt, eine Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital durchführt und Aktien der Gesellschaft liefert oder einen Geldbetrag leistet.
Mit der Änderung der Bedingungen wird der Wandlungsmechanismus zur Anpassung an marktübliche Wandlungsprozesse neu gefasst. Insbesondere werden die Schuldverschreibungen künftig mit bedingtem Kapital unterlegt sein. Im Übrigen bleibt der wirtschaftliche Inhalt der Schuldverschreibungen (insbesondere Nennbetrag, Laufzeit, Coupon, Konditionen für den Wandlungsfall einschl. Möglichkeit zum Barausgleich) unverändert.
Die Änderungen der Bedingungen werden sobald möglich umgesetzt.
Kontakt:
Investor Relations
Robert Stierwald
Telefon +49 30 965 357 90264
investors@consus.ag
15.10.2019 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de