DGAP-News: Commerzbank Aktiengesellschaft
/ Schlagwort(e): Hauptversammlung
01.04.2022 / 15:10
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
- Erneut Angebote für Aktionärinnen und Aktionäre zum interaktiven Austausch vorbereitet
- Anpassungen am Vorstandsvergütungssystem und Satzungsänderung für kürzere Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder auf Tagesordnung
Die Commerzbank AG lädt ihre Aktionärinnen und Aktionäre für Mittwoch, den 11. Mai 2022, zu ihrer diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung ein. Diese wird wegen der Corona-Pandemie erneut als virtuelle Veranstaltung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten stattfinden. Die Hauptversammlung wird von 10 Uhr an live im Internet übertragen. Das Stimmrecht kann im Wege der Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausgeübt werden.
Um einen möglichst interaktiven Austausch mit ihren Eigentümern zu ermöglichen, bereitet die Bank wieder zusätzliche Angebote vor, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen. Anteilseigner können ihre Fragen bis spätestens einen Tag vor der Hauptversammlung über ein elektronisches System (InvestorPortal) im Internet einreichen. Aktionäre, die fristgerecht Fragen eingereicht haben, erhalten zudem die Möglichkeit, während der virtuellen Hauptversammlung über das Portal Nachfragen zu stellen. Bis zum 8. Mai 2022, 24.00 Uhr, können sie darüber hinaus schriftliche Stellungnahmen und kurze Videobotschaften einreichen, die im InvestorPortal zugänglich gemacht werden. Diese Botschaften können auch während der Hauptversammlung ausgestrahlt werden. Neben dem mit der Einladung veröffentlichen Brief des Aufsichtsratsvorsitzenden Helmut Gottschalk an die Aktionäre werden auch die Vorab-Manuskripte der Rede des Vorstandsvorsitzenden Manfred Knof und der wesentlichen Ausführungen des Aufsichtsratsvorsitzenden voraussichtlich am 6. Mai 2022 auf der Internetseite der Commerzbank veröffentlicht.
Aus der Tagesordnung hervorzuheben sind folgende Punkte:
Wahl des Abschlussprüfers (Top 4)
Der Wechsel des Abschlussprüfers soll mit der Hauptversammlung 2022 abgeschlossen werden. Nachdem die Hauptversammlung 2021 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG bereits als neue Prüferin für nach dem 31. Dezember 2021 bis zur ordentlichen Hauptversammlung 2022 zu erstellende Zwischenabschlüsse gewählt hatte, steht nun die Wahl von KPMG zur Abschlussprüferin für das gesamte Geschäftsjahr 2022 an.
Billigung des Vergütungsberichts (Top 5)
Erstmals werden die Aktionärinnen und Aktionäre über die Billigung des Vergütungsberichts für das vergangene Geschäftsjahr entscheiden. Künftig wird der Vergütungsbericht der Hauptversammlung jedes Jahr zur Billigung vorgelegt.
System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder (Top 6)
Das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder soll weiterentwickelt werden. Ziel ist es, Komplexität zu reduzieren, Klarheit und Transparenz zu erhöhen sowie den Leistungsgedanken zu stärken. Zudem soll die variable Vergütung stärker an eine nachhaltige Unternehmensentwicklung geknüpft werden. Zu diesem Zweck werden aus den Kriterien Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG) abgeleitete Ziele als Bestandteil des Konzernziels verankert. Schließlich wird eine Aktienbesitzrichtlinie für den Vorstand eingeführt und der aktienbasierte Anteil der variablen Vergütung erhöht, um die Bindung an das Unternehmen und an eine nachhaltige geschäftliche Entwicklung stärker zu berücksichtigen. Die Weiterentwicklung des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands soll die erfolgreiche Transformation der Commerzbank auch durch ein darauf angepasstes Vergütungssystem bestmöglich unterstützen.
Satzungsänderungen zur Aufsichtsratsvergütung (Top 7)
Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats soll in Bezug auf die Vergütung für die Arbeit in den Ausschüssen vereinheitlicht werden. Damit wird den erweiterten Aufgaben sowie der gestiegenen Verantwortung und dem höheren Arbeitsaufwand der Ausschüsse Rechnung getragen. Darüber hinaus bleibt die Grundstruktur des Vergütungssystems für die Aufsichtsratsmitglieder unverändert.
Verkürzung der Amtszeit von Aufsichtsräten (Top 8)
Die Hauptversammlung soll über Satzungsänderungen zur Amtszeit der Aufsichtsräte entscheiden. Vorgesehen ist, die regelmäßige Amtszeit von fünf auf vier Jahre zu verkürzen. Dies greift eine Diskussion über die im internationalen Vergleich teilweise als zu lang empfundene Amtszeit von Aufsichtsratsmitgliedern auf. Außerdem soll der Hauptversammlung das Recht eingeräumt werden, bei der Wahl der Anteilseignervertreterinnen und -vertreter auch eine noch kürzere Amtszeit zu bestimmen. Eine solche Satzungsregelung ermöglicht es der Hauptversammlung, statt einer einheitlichen Amtszeit der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat auch eine Staffelung der Amtszeiten vorzusehen. Dadurch kann die personelle Kontinuität und Flexibilität des Gremiums erhöht werden, weil nicht mehr alle Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat bei einer einzigen Hauptversammlung neu gewählt werden müssen. Eine Entscheidung über die zukünftige Konzeption der Amtszeiten der Anteilseignervertreterinnen und -vertreter über die Verkürzung der regelmäßigen Amtszeit auf vier Jahre für alle Aufsichtsratsmitglieder hinaus ist mit den vorgeschlagenen Satzungsänderungen noch nicht gefallen. Sie schaffen aber größtmögliche Flexibilität bei zukünftigen Aufsichtsratswahlen.
Die Rede des Vorstandsvorsitzenden und die Ausführungen des Aufsichtsratsvorsitzenden während der Hauptversammlung am 11. Mai 2022 werden, wie in den Vorjahren auch, für die gesamte Öffentlichkeit im Internet live unter www.commerzbank.de/hv übertragen. Der Twitter-Hashtag für die Hauptversammlung lautet #CobaHV. Der vollständige Text der Einladung zur Hauptversammlung 2022, inklusive der Tagesordnung und der Erläuterungen zu den einzelnen Punkten, ist ebenfalls unter www.commerzbank.de/hv zu finden.
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