Die Europäische Zentralbank (EZB) hat die im Rahmen des aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (Supervisory Review and Evaluation Process, SREP) für 2022 festgelegten bankspezifischen Kapitalanforderungen für den Commerzbank-Konzern unverändert belassen. Die zusätzliche Eigenmittelanforderung der Säule 2 (P2R) von 2 % Gesamtkapital kann neben hartem Kernkapital (CET 1) auch mit zusätzlichem Kernkapital (AT 1) sowie Ergänzungskapital (Tier 2) unterlegt werden.
Die harte Kernkapital-Anforderung der Commerzbank auf Konzernebene liegt damit zum 30. September 2021 pro forma bei 9,40 % der risikogewichteten Aktiva (MDA-Schwelle). Die Anforderung setzt sich zusammen aus dem CET-1-Minimum von 4,5 %, der P2R-Anforderung von 1,125 %, dem Kapitalerhaltungspuffer (Capital Conservation Buffer) von 2,5 %, dem D-SIB-Kapitalpuffer von 1,25 % sowie dem antizyklischen Kapitalpuffer (Countercyclical Capital Buffer) von derzeit 0,02 %.
Mit einer CET-1-Quote von 13,5 % per 30. September 2021 erreicht der Abstand zur MDA-Schwelle eine Größenordnung von pro forma rund 410 Basispunkten. Der SREP-Beschluss ersetzt mit Wirkung zum 1.3.2022 den bisherigen SREP-Beschluss vom 10.12.2019. Grundlage für die Ad-hoc-Mitteilung sind die überarbeiteten MAR-Leitlinien "Aufschub der Offenlegung von Insiderinformationen" der ESMA, die eine entsprechende Veröffentlichung des P2R vorsehen.
.
*****
Disclaimer
Diese Mitteilung enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen. Dabei handelt es sich um Aussagen, die keine Tatsachen der Vergangenheit beschreiben. Solche Aussagen in dieser Mitteilung betreffen unter anderem die erwartete zukünftige Geschäftsentwicklung der Commerzbank, erwartete Effizienzgewinne und Synergien, erwartete Wachstumsperspektiven und sonstige Chancen für eine Wertsteigerung der Commerzbank sowie die erwarteten zukünftigen finanziellen Ergebnisse, Restrukturierungsaufwendungen und sonstige Finanzentwicklungen und -angaben. Diese in die Zukunft gerichteten Aussagen basieren auf aktuellen Planungen, Erwartungen, Schätzungen und Prognosen des Vorstands. Sie sind von einer Reihe von Annahmen abhängig und unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, Unsicherheiten und anderen Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Entwicklungen wesentlich von jenen abweichen, die durch diese in die Zukunft gerichteten Aussagen ausgedrückt oder impliziert werden. Solche Faktoren sind etwa die Verfassung der Finanzmärkte in Deutschland, Europa, den USA und in anderen Regionen, in denen die Commerzbank einen erheblichen Teil ihrer Erträge erzielt und einen erheblichen Teil ihrer Vermögenswerte hält, die Preisentwicklung von Vermögenswerten und Entwicklung von Marktvolatilitäten, insbesondere aufgrund der andauernden europäischen Schuldenkrise, der mögliche Ausfall von Kreditnehmern oder Kontrahenten von Handelsgeschäften, die Umsetzung ihrer strategischen Initiativen zur Verbesserung des Geschäftsmodells, die Verlässlichkeit ihrer Grundsätze, Verfahren und Methoden zum Risikomanagement, Risiken aufgrund regulatorischer Änderungen sowie andere Risiken. In die Zukunft gerichtete Aussagen gelten deshalb nur an dem Tag, an dem sie gemacht werden. Die Commerzbank ist nicht verpflichtet, die in dieser Mitteilung enthaltenen, in die Zukunft gerichteten Aussagen auf den neuesten Stand zu bringen oder abzuändern, um Ereignisse oder Umstände zu reflektieren, die nach dem Datum dieser Mitteilung eintreten.
Kontakt:
Christoph Wortig
Bereichsvorstand Investor Relations
Commerzbank AG
Investor Relations
Tel.: +49 69 136 - 21331
Email: ir@commerzbank.com
03.02.2022 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de