Bertrandt AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung Bertrandt AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie) 07.04.2010 09:38 Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Bertrandt AG, Ehningen Veröffentlichung nach §§ 26 Abs. 1, 21 Abs. 1 WpHG Mit Schreiben vom 01. April 2010, eingegangen bei uns an demselben Tag, hat uns die JP Morgen Chase Bank National Association, Großbritannien folgendes mitgeteilt: im Namen der JP Morgen Asset Management (UK) Limited mit Sitz in London, Großbritannien teilen wir entsprechend § 21 Absatz 1 WpHG mit, dass der Stimmrechtsanteil der JP Morgen Asset Management (UK) Limited an der Bertrandt AG am 29. März 2010 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und zu diesem Tag 3,06% der Stimmrechte (310.356 Stimmrechte) beträgt. Alle Stimmrechte sind entsprechend § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zuzurechnen. Ehningen, den 07. April 2010 Der Vorstand 07.04.2010 Ad-hoc-Meldungen, Finanznachrichten und Pressemitteilungen übermittelt durch die DGAP. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de Sprache: Deutsch Unternehmen: Bertrandt AG Birkensee 1 71139 Ehningen Deutschland Internet: www.bertrandt.com Ende der Mitteilung DGAP News-Service |