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DGAP-News News vom 12.08.2010

AIXTRON AG: Yangzhou Longyao erwirbt weitere AIXTRON MOCVD-Anlagen für die HB-LED-Produktion

AIXTRON AG / Vertrag/Vereinbarung

12.08.2010 07:25

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Yangzhou Longyao erwirbt weitere AIXTRON MOCVD-Anlagen für die HB-LED-Produktion

Aachen, 12. August 2010 - Die AIXTRON AG (FSE: AIX; NASDAQ: AIXG) hat von dem chinesischen LED-Hersteller Yangzhou Longyao eine umfangreiche Bestellung über zusätzliche CRIUS(R) MOCVD*-Anlagen erhalten. Das Unternehmen ist eine Tochtergesellschaft der Rainbow Optoelectronics Material Shanghai Co., Ltd. - einem langjährigen AIXTRON Kunden.
Die Bestellung für die 31x2-Zoll-Epitaxieanlagen wurde Ende des Jahres 2009 erteilt. Die Anlagen werden im dritten und vierten Quartal 2010 an Yangzhou Longyao's modernen Produktionsstandort in Yanghzou ausgeliefert.
Mit AIXTRON als Exklusivlieferant realisiert Rainbow in dem Projekt 'Deo-Light' seine Strategie zur Effizienzssteigerung von LEDs. Zugute kommt dem Projekt dabei die Zusammenarbeit mit dem renommierten Labor von Professor Shuji Nakamura, der mit seinem Team im Bereich blauer, grüner und weißer LEDs sowie blauer Laser forscht.

'AIXTRON wird weiterhin unsere Pläne zur Kapazitätssteigerung unterstützen', bestätigt Longyao Geschäftsführer Dr. Alan Li. 'Angesichts der positiven Resonanz auf unsere HB**-LED-Wafer in nur wenigen Jahren ist eine Erhöhung der Produktionskapazitäten zwingend erforderlich, um die steigende Nachfrage bedienen zu können.' Er gehe davon aus, so der Geschäftsführer weiter, dass Yangzhou Longyao über eine der größten und leistungsfähigsten Produktionen sehr heller Galliumnitrid-Leuchtdioden verfügen wird, sobald die neuen Anlagen in Betrieb genommen sind.
*MOCVD, Metal Organic Chemical Vapor Deposition = Metall-organische Gasphasenabscheidung
**HB-LED, High Brightness LEDs = sehr helle LEDs

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Diese Mitteilung kann zukunftsgerichtete Aussagen über das Geschäft, die Finanz- und Ertragslage und Gewinnprognosen von AIXTRON im Sinne der 'Safe Harbor'-Bestimmungen des US-amerikanischen Private Securities Litigation Reform Act von 1995 enthalten. Begriffe wie 'können', 'werden', 'erwarten', 'rechnen mit', 'erwägen', 'beabsichtigen', 'planen', 'glauben', 'fortdauern' und 'schätzen', Abwandlungen dieser Begriffe und ähnliche Ausdrücke kennzeichnen diese zukunftsgerichteten Aussagen. Die zukunftsgerichteten Aussagen geben unsere gegenwärtigen Beurteilungen und Annahmen wieder und gelten vorbehaltlich bestehender Risiken und Unsicherheiten. Sie sollten kein unangemessenes Vertrauen in die zukunftsgerichteten Aussagen setzen. Die nachgenannten Faktoren ebenso wie die weiteren in den von AIXTRON bei der U. S. Securities and Exchange Commission eingereichten öffentlichen Berichten und Meldungen genannten gehören zu denjenigen Faktoren, die zur Folge haben können, dass die tatsächlichen und künftigen Ergebnisse und Trends wesentlich von unseren zukunftsgerichteten Aussagen abweichen: Die tatsächlich von AIXTRON erhaltenen Kundenaufträge; der Umfang der Marktnachfrage nach Chemical Vapor Deposition (CVD)-Technologie; der Zeitpunkt der endgültigen Abnahme von Erzeugnissen durch die Kunden; das Finanzmarktklima und die Zugangsmöglichkeiten zu Finanzierungen; die allgemeinen Marktbedingungen für Dünnfilmbeschichtungs-Anlagen und das makroökonomische Umfeld; Stornierungen, Änderungen oder Verzögerungen bei Produktlieferungen; Einschränkungen der Produktionskapazität; lange Verkaufs- und Qualifizierungszyklen; Schwierigkeiten im Produktionsprozess; Veränderungen beim Wachstum der Halbleiterindustrie; Verschärfung des Wettbewerbs; Wechselkursschwankungen; Verfügbarkeit öffentlicher Mittel; Zinsschwankungen bzw. verfügbare Zinskonditionen; Verzögerungen bei der Entwicklung und Vermarktung neuer Produkte; schlechtere allgemeine wirtschaftliche Bedingungen als erwartet und sonstige Faktoren. Die in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen haben Gültigkeit im Zeitpunkt dieser Mitteilung und AIXTRON übernimmt keine Verpflichtung zur Aktualisierung oder Überprüfung zukunftsgerichteter Aussagen wegen neuer Informationen, künftiger Ereignisse oder aus sonstigen Gründen, ausgenommen bei Bestehen einer entsprechenden rechtlichen Verpflichtung.

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