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DGAP-Ad-hoc News vom 03.02.2010

Vorläufige Ergebnisse: AIXTRON AG übertrifft Umsatz- und Ertragsprognose für 2009 mit Rekord bei Umsatzerlösen und Betriebsergebnis

AIXTRON AG / Vorläufiges Ergebnis/Jahresergebnis
03.02.2010 

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Vorläufige Ergebnisse: AIXTRON AG übertrifft Umsatz- und Ertragsprognose für 2009 mit Rekord bei Umsatzerlösen und Betriebsergebnis
Aachen, 3. Februar 2010 - Die AIXTRON AG (ISIN DE000A0WMPJ6), weltweit führender Hersteller von Depositionsanlagen für die Halbleiterindustrie, hat heute folgende vorläufige und untestierte Finanzergebnisse für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2009 bekannt gegeben.
AIXTRON wird die endgültigen Ergebnisse für das Geschäftsjahr 2009 (einschließlich einer Umsatz- und Ertragsprognose für 2010) planmäßig am Donnerstag, dem 11. März 2010 veröffentlichen.

Vorläufige Eckdaten Finanzlage
2009 2008 +/- Q4/09 Q4/08 +/- (Mio. EUR) % % Umsatzerlöse 302 274,4 10% 117 82,3 42% Betriebsergebnis (EBIT) 62 32,5 91% 33 7,4 346% EBIT-Marge (% vom Umsatz) 20% 12% 8pp 28% 9% 19pp

AIXTRON Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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Zukunftsgerichtete Aussagen
Diese Mitteilung kann zukunftsgerichtete Aussagen über das Geschäft, die Finanz- und Ertragslage und Gewinnprognosen von AIXTRON im Sinne der 'Safe Harbor'-Bestimmungen des US-amerikanischen Private Securities Litigation Reform Act von 1995 enthalten. Begriffe wie 'können', 'werden', 'erwarten', 'rechnen mit', 'erwägen', 'beabsichtigen', 'planen', 'glauben', 'fortdauern' und 'schätzen', Abwandlungen dieser Begriffe und ähnliche Ausdrücke kennzeichnen diese zukunftsgerichteten Aussagen. Die zukunftsgerichteten Aussagen geben unsere gegenwärtigen Beurteilungen und Annahmen wieder und gelten vorbehaltlich bestehender Risiken und Unsicherheiten. Sie sollten kein unangemessenes Vertrauen in die zukunftsgerichteten Aussagen setzen. Die nachgenannten Faktoren ebenso wie die weiteren in den von AIXTRON bei der U. S. Securities and Exchange Commission eingereichten öffentlichen Berichten und Meldungen genannten gehören zu denjenigen Faktoren, die zur Folge haben können, dass die tatsächlichen und künftigen Ergebnisse und Trends wesentlich von unseren zukunftsgerichteten Aussagen abweichen: Die tatsächlich von AIXTRON erhaltenen Kundenaufträge; der Umfang der Marktnachfrage nach Chemical Vapor Deposition (CVD)-Technologie; der Zeitpunkt der endgültigen Abnahme von Erzeugnissen durch die Kunden; das Finanzmarktklima und die Zugangsmöglichkeiten zu Finanzierungen; die allgemeinen Marktbedingungen für Dünnfilmbeschichtungs-Anlagen und das makroökonomische Umfeld; Stornierungen, Änderungen oder Verzögerungen bei Produktlieferungen; Einschränkungen der Produktionskapazität; lange Verkaufs- und Qualifizierungszyklen; Schwierigkeiten im Produktionsprozess; Veränderungen beim Wachstum der Halbleiterindustrie; Verschärfung des Wettbewerbs; Wechselkursschwankungen; Verfügbarkeit öffentlicher Mittel; Zinsschwankungen bzw. verfügbare Zinskonditionen; Verzögerungen bei der Entwicklung und Vermarktung neuer Produkte; schlechtere allgemeine wirtschaftliche Bedingungen als erwartet und sonstige Faktoren. Die in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen haben Gültigkeit im Zeitpunkt dieser Mitteilung und AIXTRON übernimmt keine Verpflichtung zur Aktualisierung oder Überprüfung zukunftsgerichteter Aussagen wegen neuer Informationen, künftiger Ereignisse oder aus sonstigen Gründen, ausgenommen bei Bestehen einer entsprechenden rechtlichen Verpflichtung.

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