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DGAP-PVR News vom 21.01.2009

AIXTRON AG: Korrektur der Veröffentlichung vom 20.01.2009 gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

AIXTRON AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie)
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Die Julius Bär Holding AG, Zürich, Schweiz hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 16.01.2009 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der AIXTRON AG, Aachen, Deutschland, ISIN: DE000A0WMPJ6, WKN: A0WMPJ am 12.01.2009 durch Aktien die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und nunmehr 3,15% (das entspricht 2864255 Stimmrechten) beträgt. 3,15% der Stimmrechte (das entspricht 2864255 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG i.V.m. § 22 Abs. 1, Satz 2 WpHG zuzurechnen.

21.01.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
 
Sprache:      Deutsch
Emittent:     AIXTRON AG
              Kackertstr. 15-17
              52072 Aachen
              Deutschland
Internet:     www.aixtron.com
 
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