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DGAP-Ad-hoc News vom 23.10.2013

AIXTRON SE: Kapitalerhöhung um bis zu 10.223.133 neue Aktien beschlossen

AIXTRON SE / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
23.10.2013 18:15

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Kapitalerhöhung um bis zu 10.223.133 neue Aktien beschlossen
Aachen, 23. Oktober 2013 - Der Vorstand der AIXTRON SE (ISIN DE000A0WMPJ6), ein weltweit führender Hersteller von Depositionsanlagen für die Halbleiterindustrie, hat im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat, beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre durch eine teilweise Ausnutzung des genehmigten Kapitals um bis zu EUR 10.223.133,00 durch Ausgabe von bis zu 10.223.133 neuen auf den Namen lautenden Aktien (Stückaktien), entsprechend rund 10% des gegenwärtigen Grundkapitals, gegen Bareinlage zu erhöhen.
Die neuen Aktien sollen prospektfrei zum Handel im Regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse sowie zum Teilbereich des Regulierten Markts mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen werden und sind ab dem 1. Januar 2013 dividendenberechtigt.

Die neuen Aktien sollen im Wege eines beschleunigten Platzierungsverfahrens (Accelerated Bookbuilding) qualifizierten Anlegern in Deutschland sowie in anderen Ländern zum Erwerb angeboten werden.

Der Emissionserlös wird der Stärkung der Technologieführerschaft von AIXTRON dienen. Dazu investiert die Gesellschaft gezielt in definierte Wachstumsfelder insbesondere in Technologien zur Herstellung von Hochleistungselektronik, Organischen LEDs (OLEDs) und Anwendungen in der Siliziumhalbleiterindustrie. Zusätzlich wird durch die Kapitalmaßnahme die Bilanz und Liquidität gestärkt, was die finanzielle Flexibilität der Gesellschaft erhöht.

Kontakt:
Guido Pickert
Investor Relations und Konzernkommunikation      
T: +49 (241) 8909-444   
F: +49 (241) 8909-445   
invest@aixtron.com   

Weitere Informationen über AIXTRON (FWB: AIXA, ISIN DE000A0WMPJ6; NASDAQ: AIXG, ISIN US0096061041) sind im Internet unter http://www.aixtron.com verfügbar.

Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf irgendwelcher Wertpapiere dar. Insbesondere stellt dieses Dokument weder ein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten dar. Die Aktien der AIXTRON SE (die 'Aktien') dürfen nicht in den Vereinigten Staaten oder 'U. S. persons' (wie in Regulation S des U. S.-amerikanischen Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der 'Securities Act') definiert) oder für Rechnung von U. S. persons angeboten oder verkauft werden, es sei denn, sie sind registriert oder von der Registrierungspflicht gemäß dem Securities Act befreit. Die Aktien sind nicht, und werden nicht, gemäß dem Securities Act bzw. gemäß den Wertpapiervorschriften einzelner US-Bundesstatten registriert. Es erfolgt kein öffentliches Angebot von Aktien in den Vereinigten Staaten.
Zukunftsgerichtete Aussagen
Diese Pressemitteilung kann zukunftsgerichtete Aussagen über das Geschäft, die Finanz- und Ertragslage und Gewinnprognosen von AIXTRON im Sinne der 'Safe Harbor'-Bestimmungen des US-amerikanischen Private Securities Litigation Reform Act von 1995 enthalten. Begriffe wie 'können', 'werden', 'erwarten', 'rechnen mit', 'erwägen', 'beabsichtigen', 'planen', 'glauben', 'fortdauern' und 'schätzen', Abwandlungen solcher Begriffe oder ähnliche Ausdrücke kennzeichnen diese zukunftsgerichteten Aussagen. Solche zukunftsgerichteten Aussagen geben unsere gegenwärtigen Beurteilungen und Annahmen wieder und gelten vorbehaltlich bestehender Risiken und Unsicherheiten. Sie sollten kein unangemessenes Vertrauen in die zukunftsgerichteten Aussagen setzen. Die tatsächlichen Ergebnisse und Trends können wesentlich von unseren zukunftsgerichteten Aussagen abweichen. Dies kann durch Faktoren verursacht werden, wie zum Beispiel die tatsächlich von AIXTRON erhaltenen Kundenaufträge, den Umfang der Marktnachfrage nach Depositionstechnologie, den Zeitpunkt der endgültigen Abnahme von Erzeugnissen durch die Kunden, das Finanzmarktklima und die Finanzierungsmöglichkeiten von AIXTRON, die allgemeinen Marktbedingungen für Depositionsanlagen, und das makroökonomische Umfeld, Stornierungen, Änderungen oder Verzögerungen bei Produktlieferungen, Beschränkungen der Produktionskapazität, lange Verkaufs- und Qualifizierungszyklen, Schwierigkeiten im Produktionsprozess, die allgemeine Entwicklung der Halbleiterindustrie, eine Verschärfung des Wettbewerbs, Wechselkursschwankungen, die Verfügbarkeit öffentlicher Mittel, Zinsschwankungen bzw. Änderung verfügbarer Zinskonditionen, Verzögerungen bei der Entwicklung und Vermarktung neuer Produkte, eine Verschlechterung der allgemeinen Wirtschaftslage sowie durch alle anderen Faktoren, die AIXTRON in öffentlichen Berichten und Meldungen aufgeführt und bei der U.S. Securities and Exchange Commission eingereicht hat. In dieser Mitteilung enthaltene zukunftsgerichtete Aussagen beruhen auf den gegenwärtigen Einschätzungen und Prognosen des Vorstands sowie den ihm derzeit verfügbaren Informationen und haben Gültigkeit zum Zeitpunkt dieser Mitteilung. AIXTRON übernimmt keine Verpflichtung zur Aktualisierung oder Überprüfung zukunftsgerichteter Aussagen wegen neuer Informationen, künftiger Ereignisse oder aus sonstigen Gründen, soweit keine ausdrückliche rechtliche Verpflichtung besteht.


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