AIXTRON SE

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DGAP-PVR News vom 24.10.2012

AIXTRON SE: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

AIXTRON SE 

24.10.2012 08:38

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



Die Camma B.V., 4325 EN Renesse, Niederlande hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 19.10.2012 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der AIXTRON SE, Herzogenrath, Deutschland am 12.10.2012 die Schwelle von 3% und 5% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 7,51% (das entspricht 7650000 Stimmrechten) betragen hat.

Des Weiteren hat uns die Camma Holding S.à.r.l., 1653 Luxemburg, Luxemburg gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 22.10.2012 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der AIXTRON SE, Herzogenrath, Deutschland am 12.10.2012 die Schwelle von 3% und 5% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 7,51% (das entspricht 7650000 Stimmrechten) betragen hat.
7,51% der Stimmrechte (das entspricht 7650000 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG von der Camma B.V. zuzurechnen.



24.10.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

 
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              52134 Herzogenrath
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Internet:     www.aixtron.com
 
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