Veröffentlichung von wesentlichen Geschäften mit nahestehenden Personen nach § 111c AktG
ADLER Real Estate Aktiengesellschaft, Berlin
Die ADLER Real Estate Aktiengesellschaft („Gesellschaft“) hat am 14. August 2022 eine Änderungsvereinbarung zum Darlehensvertrag über die Gewährung eines Darlehens in Höhe von bis zu EUR 200 Millionen an ihre Tochtergesellschaft, die Brack Capital Properties N.V. („BCP“), mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft gemäß § 111b Abs. 1 AktG, unterzeichnet. Die Gesellschaft hält 63,00 % der Anteile an BCP und damit ist BCP ein nahestehendes Unternehmen im Sinne des § 111a Abs. 1 AktG.
Durch die Änderungsvereinbarung wird das Fälligkeitsdatum für die Rückzahlung des Darlehens vom 23. Mai 2023 auf den 29. Dezember 2023 verschoben. Gleichzeitig wurde die Periode, binnen derer die noch nicht abgerufenen Darlehenszusagen abgerufen werden können verlängert.
Durch die verlängerte Gewährung des Darlehens an BCP wird überschüssige Liquidität der Gesellschaft auch weitergehend effizient genutzt. Dies erscheint auch deshalb vorteilhaft, da die alternative Beschaffung von Drittmitteln aufgrund steigender Leitzinsen zu einer erheblichen Mehrbelastung der BCP führen könnte.
Die Gewährung des Darlehens an BCP hält auch unter Berücksichtigung der Änderungsvereinbarung einem Fremdvergleich stand. Insbesondere kann die Gesellschaft nach wie vor die Rückzahlung der ausgereichten Beträge jederzeit bei Eintritt verschiedener Szenarien der Nichterfüllung durch BCP verlangen. BCP besitzt auch das Recht, mit 5- tägiger Ankündigungsfrist das gewährte Darlehen ganz oder teilweise in Beträgen von EUR 500.000 oder einem Vielfachen hiervon vorzeitig zurückzuzahlen.
Berlin, den 14. August 2022
ADLER Real Estate Aktiengesellschaft
Der Vorstand