Veröffentlichung von wesentlichen Geschäften mit nahestehenden Personen nach § 111c AktG
ADLER Real Estate Aktiengesellschaft, Berlin
Am heutigen Tag hat die ADLER Real Estate Aktiengesellschaft (die "Gesellschaft") einen Darlehensvertrag zur Gewährung eines Darlehens in Höhe von EUR 253 Millionen an ihre Mehrheitsaktionärin, die ADLER Group S.A. ("ADLER Group"), mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft gemäß § 111b Abs. 1 AktG, unterzeichnet. Die ADLER Group hält 96,72 % der Anteile an der Gesellschaft und ist damit ein nahestehendes Unternehmen im Sinne des § 111a Abs. 1 AktG.
Durch die Gewährung des Darlehens an die ADLER Group zu einer marktüblichen Verzinsung wird überschüssige Liquidität der Gesellschaft, die diese im Zuge von Transaktionen erhalten hat, effizient genutzt und hält einem Fremdvergleich stand.
Es handelt sich um die Gewährung eines anfänglich unbesicherten Darlehens zu einer marktüblichen Verzinsung. Es gelten die marktüblichen Regelungen bei Bank- und Kapitalmarktfinanzierungen. Insbesondere besitzt die Gesellschaft bei wesentlicher Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse der ADLER Group das Recht zur Anforderung von Sicherheiten. Zudem kann die Gesellschaft die Rückzahlung der ausgereichten Beträge jederzeit bei Eintritt verschiedener Szenarien der Nichterfüllung durch ADLER Group verlangen. ADLER Group besitzt dagegen das Recht, mit 5- tägiger Ankündigungsfrist das gewährte Darlehen ganz oder teilweise vorzeitig zurückzuzahlen.
Berlin, den 30. März 2022
ADLER Real Estate Aktiengesellschaft
Vorstand