Veröffentlichung von wesentlichen Geschäften mit nahestehenden Personen nach § 111c AktG
ADLER Real Estate Aktiengesellschaft, Berlin
ISIN DE0005008007
Berlin, 2. Juli 2020: Am heutigen Tag hat der Aufsichtsrat der ADLER Real Estate Aktiengesellschaft ("ADLER") gemäß § 111b Abs. 1 AktG dem Abschluss eines Aktienübertragungs- und Verschaffungsvertrag (Share Transfer Procurement Agreement) zwischen der ADLER und ihrer Muttergesellschaft, der ADO Properties S.A. ("ADOP"), die mehr als 90% an ADLER hält, zugestimmt.
Der Vertrag betrifft die Übertragung von 14.692.889 ADOP-Aktien ("ADOP-Aktien"), die von der ADO Group Ltd. ("ADOG"), einer 100%-igen Tochter der ADLER, gehalten werden an die Aggregate Holdings S.A. ("Aggregate") unter dem zwischen ADOP und Aggregate bestehenden Call/Put Option Agreement vom 15. Dezember 2019. Im Rahmen des Aktienübertragungs- und Verschaffungsvertrag verpflichtet sich ADLER gegenüber der ADOP, mit der ADOG einen weiteren Aktienübertragungs- und Verschaffungsvertrag abzuschließen, unter welchem sich ADOG gegenüber ADLER verpflichtet, auf Anweisung durch ADLER die von ihr gehaltenen 14.692.889 ADOP-Aktien an Aggregate zu übertragen.
ADLER erhält von der ADOP bei Übertragung der ADOP-Aktien durch ADOG an Aggregate eine Gegenleistung, die dem Marktwert der ADOP-Aktien entspricht. Die Gegenleistung entspricht dabei dem Eröffnungskurs der Frankfurter Wertpapierbörse für die ADOP-Aktie am Vortag der Übertragung von ADOG an Aggregate.
Weitere Einzelheiten zu der Ausübung der Call Option unter dem Call/Put Option Agreement können der Bekanntmachung der ADOP vom 29. Juni 2020 entnommen werden.
ADLER Real Estate Aktiengesellschaft