Umtauschangebot von ADLER Real Estate an ESTAVIS genehmigt
- BaFin gestattet freiwilliges Übernahmeangebot
- Umtauschfrist läuft vom 25. April bis 23. Mai 2014
- Umtauschangebot in Höhe von 14 ADLER zu 25 ESTAVIS-Aktien
Hamburg, 28. April 2014 - Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am Freitag, dem 25. April 2014 die Angebotsunterlage für das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot (Umtauschangebot) der ADLER Real Estate AG, Frankfurt/M., (ISIN DE0005008007), an die Aktionäre der ESTAVIS AG, Berlin, gestattet. Mit der ebenfalls am 25. April 2014 erfolgten Veröffentlichung der Angebotsunterlage hat die Annahmefrist begonnen, innerhalb derer die Aktionäre der ESTAVIS das Umtauschangebot der ADLER zum Tausch von jeweils 25 ESTAVIS-Aktien in 14 ADLER-Aktien annehmen können. Die Umtauschfrist endet am 23. Mai 2014.
Am Dienstag vergangener Woche hatten die Aktionäre von ADLER den Weg für das Übernahmeangebot bereits frei gemacht, in dem sie einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage in Form von ESTAVIS-Aktien zustimmten.
"Wir gehen davon aus, dass wir unser Ziel erreichen können, mehr als 50 Prozent von ESTAVIS im Umtausch zu erhalten, um so ESTAVIS voll im ADLER-Konzern konsolidieren zu können", sagt Axel Harloff, Vorstand der ADLER Real Estate AG. Das Umtauschverhältnis zu Aktienkursen von 2,19 Euro je ESTAVIS-Aktie und 3,91 Euro je ADLER-Aktie basiert auf der Berechnung der umsatzgewichteten Durchschnittskurse der drei Monate vor dem Beschluss zur Übernahme am 9. Februar 2014 und bietet den Aktionären von ESTAVIS eine Prämie von 8,41 Prozent. Bei erfolgreicher Übernahme vergrößert sich der ADLER-Konzern deutlich. Insgesamt werden dann Wohnimmobilienportfolien in fast allen Bundesländern in ganz Deutschland mit zukünftig über 16.500 Wohneinheiten gehalten. Für den vergrößerten Konzern bestehen zudem hohe Synergiepotenziale sowie die Möglichkeit einer Wertsteigerung im zweistelligen Millionenbereich.
Die Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot kann auf der Internetseite der ADLER (www.adler-ag.com im Bereich Investor Relations) eingesehen und auch heruntergeladen sowie bei der Close Brothers Seydler Bank AG, Schillerstraße 27-29, 60313 Frankfurt am Main, bestellt werden (Bestellungen unter Angabe einer vollständigen Adresse brieflich an obige Adresse oder per Telefax unter der Nr. +49 (0)69 92054 902). Zudem hält die ADLER den im Zusammenhang mit dem Umtauschangebot veröffentlichten Wertpapierprospekt vom 24. April 2014 unter ihrer Geschäftsadresse ADLER Real Estate AG, Herriotstraße 5, 60528 Frankfurt am Main, sowie im Internet unter www.adler-ag.com unter der Rubrik "Investor Relations" zur kostenlosen Ausgabe bereit.
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Diese Presseinformation stellt weder ein Angebot zum Tausch noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Tausch von ESTAVIS-Aktien dar. Auch stellt diese Presseinformation weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf von ADLER-Aktien dar. Die endgültigen Bedingungen und weitere, das öffentliche Übernahmeangebot betreffende Informationen sind in der Angebotsunterlage vom 25. April 2014 sowie in dem im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot veröffentlichten Wertpapierprospekt vom 24. April 2014 der ADLER Real ESTATE AG enthalten. Die Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot steht auf der Internetseite der ADLER (www.adler-ag.com im Bereich Investor Relations) zum Download bereit und wird bei der Close Brothers Seydler Bank AG, Schillerstraße 27-29, 60313 Frankfurt am Main, zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten (Bestellungen unter Angabe einer vollständigen Adresse brieflich an obige Adresse oder per Telefax unter der Nr. +49 (0)69 92054 902). Der im Zusammenhang mit dem Umtauschangebot veröffentlichte Wertpapierprospekt vom 24. April 2014 wird von der ADLER unter ihrer Geschäftsadresse ADLER Real Estate AG, Herriotstraße 5, 60528 Frankfurt am Main, sowie im Internet unter www.adler-ag.com unter der Rubrik "Investor Relations" zur kostenlosen Ausgabe bereit gehalten.
Investoren und Inhabern von ESTAVIS-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage und den Wertpapierprospekt sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Übernahmeangebot stehenden Bekanntmachungen zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten.
Vorbehaltlich der in der Angebotsunterlage beschriebenen Ausnahmen ist weder mittelbar noch unmittelbar ein Übernahmeangebot in den USA oder irgendeiner anderen Rechtsordnung unterbreitet, in der dies einen Verstoß gegen nationales Recht darstellen würde.
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