RWE Aktiengesellschaft

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DGAP-Ad-hoc News vom 20.02.2008

RWE AG: RWE beschließt Aktienrückkauf

RWE Aktiengesellschaft / Aktienrückkauf

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

Der Vorstand der RWE AG hat heute auf Basis der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 18. April 2007 beschlossen, ein Aktienrückkaufprogramm zu beginnen. Im Zeitraum zwischen dem 21. Februar 2008 und dem Ablauf der Ermächtigung am 17. Oktober 2008 sollen Aktien der RWE AG im Gegenwert von bis zu EUR 2,5 Mrd. zurückgekauft werden.

Der Erwerb der Aktien soll über die Börse erfolgen. Der Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf hierbei den Durchschnitt der Schlusskurse der letzten drei Börsenhandelstage vor dem Erwerb im XETRA-Handelssystem an der Frankfurter Wertpapierbörse um nicht mehr als 10% über- oder unterschreiten. Die zurückgekauften Aktien können zu allen im Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 18. April 2007 vorgesehenen Zwecken verwendet werden.

Der Rückkauf wird durch von der Gesellschaft mandatierte Banken und in Übereinstimmung mit Art. 4 bis 6 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003 durchgeführt.

Sollte die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien vom 18. April 2007 im Rahmen der nächsten Hauptversammlung am 17. April 2008 durch eine neue Ermächtigung ersetzt werden, kann das Aktienrückkaufprogramm auf der Grundlage der neuen Ermächtigung auch über den 17. Oktober 2008 hinaus fortgesetzt werden.

RWE Aktiengesellschaft

Der Vorstand
20.02.2008 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
 
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