RWE Aktiengesellschaft

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DGAP-PVR News vom 13.12.2011

RWE AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

RWE AG 

13.12.2011 15:25

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main, Deutschland, hat uns am 12. Dezember 2011 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sie die Meldegrenze von 10% der Stimmrechte der RWE AG am 7. Dezember 2011 überschritten hat. Im Nachgang zu dieser Mitteilung hat uns die Deutsche Bank gemäß § 27a Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass:

1. der zur Überschreitung der Meldegrenze von 10% führende Erwerb von Stimmrechten der RWE Aktiengesellschaft nicht der Umsetzung strategischer Ziele und nicht zur Erzielung von Handelsgewinnen dient, sondern die Überschreitung ausschließlich aus der technischen Abwicklung der Kapitalerhöhung der RWE Aktiengesellschaft resultiert,
2. sie nicht beabsichtigt, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte der RWE Aktiengesellschaft durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen, ausgenommen im Falle von Handelsgeschäften im Rahmen der üblichen Geschäftstätigkeit,

3. sie nicht anstrebt, auf die Besetzung von Vorstand, Aufsichtsrat oder eines anderen Verwaltungs-, Leitungs oder Aufsichtsorgans der RWE Aktiengesellschaft Einfluss zu nehmen,

4. sie keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der RWE Aktiengesellschaft anstrebt, insbesondere auch nicht im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung oder die Dividendenpolitik,
5. der Erwerb der Stimmrechte unter Einsatz eigener Mittel erfolgte.
RWE Aktiengesellschaft
Der Vorstand



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              Deutschland
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