Der Aufsichtsrat der Deutschen Lufthansa AG hat in seiner heutigen Sitzung über die Annahme des vom Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) der Bundesrepublik Deutschland angebotenen Stabilisierungspakets inklusive notwendiger Einladung zur Hauptversammlung beraten.
Der Aufsichtsrat hat die aktuell indizierten Auflagen der EU Kommission zur Kenntnis genommen. Sie würden eine Schwächung der Drehkreuzfunktion an den Heimatflughäfen der Lufthansa in Frankfurt und München zur Folge haben. Die daraus resultierenden wirtschaftlichen Auswirkungen auf das Unternehmen und die vorgesehene Rückführung der Stabilisierungsmaßnahmen sowie mögliche Alternativszenarien müssen intensiv geprüft werden.
Vor diesem Hintergrund hat der Aufsichtsrat dem Stabilisierungspaket in Zusammenhang mit den EU Auflagen nicht zustimmen können. Zur Aufrechterhaltung der Solvenz stuft der Aufsichtsrat Stabilisierungsmaßnahmen des WSF aber weiter als die einzig gangbare Alternative ein.
Die Einladung zu der außerordentlichen Hauptversammlung für die Umsetzung der Stabilisierungsmaßnahmen erfolgt zunächst nicht.
Verantwortlich: Dennis Weber, Leiter Investor Relations, Telefon 069 / 696 28000
27.05.2020 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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