Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052
Erwerb eigener Aktien – 50. Zwischenmeldung
Ludwigshafen – 27. Dezember 2022 – Im Zeitraum vom 19. Dezember 2022 bis einschließlich 23. Dezember 2022 wurden keine Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms der BASF SE erworben, dessen Beginn mit Bekanntmachung vom 11. Januar 2022 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 für den 11. Januar 2022 mitgeteilt wurde.
Die Anzahl der täglich zurückerworbenen Aktien sowie die täglichen volumengewichteten Durchschnittskurse betragen:
Rückkauftag |
Aggregiertes Volumen (Stück Aktien) |
Volumen gewichteter Durchschnittskurs (EUR) |
19.12.2022 |
0 |
0,00 |
20.12.2022 |
0 |
0,00 |
21.12.2022 |
0 |
0,00 |
22.12.2022 |
0 |
0,00 |
23.12.2022 |
0 |
0,00 |
Die Geschäfte in detaillierter Form sind auf der Internetseite von BASF SE veröffentlicht unter www.basf.com/aktienrueckkauf.
Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen dieses Aktienrückkaufprogramms im Zeitraum vom 11. Januar 2022 bis einschließlich 23. Dezember 2022 erworbenen Aktien beläuft sich auf eine Anzahl von 24.623.765 Aktien.
Aufgrund der Einziehung der bisher im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms von BASF SE erworbenen Aktien werden im Dezember 2022 keine weiteren eigenen Aktien erworben.
Kontakt
Dr. Stefanie Wettberg
BASF Investor Relations
+49 621-60-48002
stefanie.wettberg@basf.com