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DGAP-News News vom 22.02.2021

Lakestar SPAC I: Erstes europäisches Tech-SPAC startet erfolgreich an der Frankfurter Wertpapierbörse

DGAP-News: Lakestar SPAC I SE / Schlagwort(e): Börsengang
22.02.2021 / 10:17
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Pressemitteilung

Lakestar SPAC I: Erstes europäisches Tech-SPAC startet erfolgreich an der Frankfurter Wertpapierbörse

Luxemburg, 22. Februar 2021 - Lakestar SPAC I SE ("Lakestar SPAC I"), eine in Luxemburg ansässige, neu gegründete Special Purpose Acquisition Company ("SPAC") mit Tech-Fokus, feiert heute ihr erfolgreiches Börsendebüt an der Frankfurter Wertpapierbörse.

Als börsennotiertes Unternehmen bietet Lakestar SPAC I einzigartige Investitionsmöglichkeiten und verfolgt das Ziel, ein Unternehmen im Technologiesektor mit Fokussierung in den Bereichen SaaS (software as a service), FinTech, Transport und Logistik, HealthTech oder DeepTech zu übernehmen. Lakestar SPAC I wird von Dr. Klaus Hommels, dem Gründer und Chairman von Lakestar Advisors, gesponsert. Die Gründer von Lakestar SPAC I sind Dr. Klaus Hommels zusammen mit dem Vorstandsvorsitzenden der Gesellschaft (CEO), Stefan Winners, und Inga Schwarting, Chief Investment Officer (CIO) von Lakestar SPAC I.

Die Börsennotierung von Lakestar SPAC I ist das erste SPAC-Listing in Deutschland seit über 10 Jahren. Lakestar SPAC I ist zudem das erste SPAC mit ausschließlichem Fokus auf den europäischen Technologiesektor.

Dr. Klaus Hommels, Sponsor und Vorsitzender des Aufsichtsrats von Lakestar SPAC I: "Der heutige Tag ist ein Meilenstein - für unseren Lakestar SPAC I und für Europa. Mit unserem Listing wollen wir einem stark positionierten, europäischen Tech-Unternehmen Zugang zu Kapital verschaffen und den Grundstein für weiteres Wachstum legen. Wir glauben, dass die Frankfurter Börse für Technologieunternehmen sehr attraktiv ist, dank ihres Standorts im Herzen Europas und den hier zahlreichen Möglichkeiten im Tech-Bereich."

Stefan Winners, CEO von Lakestar SPAC I: "Wir haben die Fähigkeit und die Erfahrung, Unternehmen in jeder Phase ihrer Entwicklung zu unterstützen. Jetzt ist es unser Ziel, mit einem herausragenden europäischen Tech-Unternehmen zusammenzuarbeiten, um diesem die Fortsetzung seiner Erfolgsgeschichte als börsennotiertes Unternehmen zu ermöglichen."

Aufgrund der aktuellen COVID-19 Beschränkungen läuteten Stefan Winners (CEO), Inga Schwarting (CIO) und Marc Siepmann (Chief Administrative Officer) die Eröffnungsglocke virtuell und feierten so den Start als börsennotiertes Unternehmen.

Die Aktien von Lakestar SPAC I werden im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) (Ticker LRS1) gehandelt. Die Optionsscheine werden im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse (Börse Frankfurt Zertifikate AG) (Ticker LRSW) gehandelt.

Über Lakestar SPAC I SE:
Lakestar SPAC I SE ist eine in Luxemburg ansässige Special Purpose Acquisition Company, die zu dem Zweck gegründet wurde, ein Unternehmen mit Hauptgeschäftsaktivitäten in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums, dem Vereinigten Königreich oder der Schweiz in Form einer Verschmelzung, eines Aktientauschs, eines Aktienkaufs, eines Erwerbs von Vermögenswerten, einer Umstrukturierung oder ähnlicher Transaktionen zu erwerben. Für einen Unternehmenszusammenschluss beabsichtigt Lakestar SPAC I ein Zielunternehmen im Technologiesektor mit Fokussierung in den Bereichen SaaS (software as a service), FinTech, Transport und Logistik, HealthTech oder DeepTech zu identifizieren.

Lakestar SPAC I wird von Dr. Klaus Hommels, dem Gründer und Chairman von Lakestar Advisors, gesponsert. Die Gründer von Lakestar SPAC I sind Dr. Klaus Hommels zusammen mit dem Vorstandsvorsitzenden der Gesellschaft, Stefan Winners, und Inga Schwarting, Chief Investment Officer von Lakestar SPAC I.

Für weitere Informationen: www.lakestar-spac1.com.

Medienkontakt:

Harald Kinzler
Kekst CNC
Telefon: +49 69 506 037 579

Isabel Henninger
Kekst CNC
Telefon: +49 69 506 037 583 

Email: info@lakestar-spac.com
 

HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Diese Mitteilung darf nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien oder Japan veröffentlicht, verteilt oder übermittelt werden. Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren (die "Wertpapiere") der Lakestar SPAC I SE (die "Gesellschaft") in den Vereinigten Staaten von Amerika, in Australien, Kanada, Japan oder anderen Jurisdiktionen, in denen ein Angebot gesetzlich unzulässig ist, dar. Die Wertpapiere der Gesellschaft dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur nach vorheriger Registrierung oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung von dem Registrierungserfordernis nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in der geltenden Fassung (der "Securities Act") verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Die Wertpapiere der Gesellschaft werden nicht unter dem Securities Act registriert. Die in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere dürfen in Australien, Kanada oder Japan, oder an oder für Rechnung von in Australien, Kanada oder Japan ansässigen oder wohnhaften Personen, weder verkauft noch zum Kauf angeboten werden, vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen.

Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar. Die Wertpapiere sind bereits verkauft worden.

Im Vereinigten Königreich wird dieses Dokument nur verteilt und richtet sich nur an Personen, die (i) professionelle Anleger sind und unter Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils geltenden Fassung (die "Verordnung") fallen oder (ii) Personen sind, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Verordnung fallen ("high net worth companies", "unincorporated associations" etc.) (wobei diese Personen zusammen als "Relevante Personen" bezeichnet werden). Dieses Dokument richtet sich nur an Relevante Personen und auf Basis dieses Dokuments dürfen Personen nicht handeln und nicht vertrauen, die keine Relevante Personen sind. Jede Investition oder jede Investitionstätigkeit, auf die sich dieses Dokument bezieht, steht nur den Relevanten Personen offen und wird nur mit Relevanten Personen eingegangen.

Die Einheiten sind nicht dazu bestimmt, Kleinanlegern im EWR angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt zu werden, und sollten diesen auch nicht angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden. Für diese Zwecke bezeichnet ein "Kleinanleger" eine Person, die eine (oder mehrere) der folgenden ist: (i) ein Kleinanleger im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Punkt (11) der Richtlinie (EU) 2014/65 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über Märkte für Finanzinstrumente in der geänderten Fassung ("MIFID II"); (ii) ein Kunde im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Januar 2016 über Versicherungsvertrieb in der geänderten Fassung, sofern dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Punkt (10) der MIFID II gelten würde. Folglich wurde kein Basisinformationsblatt erstellt, das gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. November 2014 über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (die "PRIIP-Verordnung") erforderlich ist, um die Einheiten anzubieten oder zu verkaufen oder auf andere Weise Kleinanlegern im EWR zur Verfügung zu stellen, und daher kann das Angebot oder der Verkauf der Einheiten oder die anderweitige Zurverfügungstellung an Kleinanleger im EWR gemäß der PRIIP-Verordnung rechtswidrig sein.

Ausschließlich für die Zwecke der Produkt-Governance-Anforderungen, die in (i) MiFID II, (ii) Artikel 9 und 10 der Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission vom 7. April 2016 zur Ergänzung von MiFID II und (iii) nationalen Umsetzungsmaßnahmen (zusammen die "MiFID II-Anforderungen") enthalten sind, und unter Ausschluss jeglicher Haftung, sei es aus unerlaubter Handlung, Vertrag oder anderweitig, die ein "Hersteller" (im Sinne der MiFID II-Anforderungen) ansonsten in Bezug auf diese haben könnte, wurden die [Öffentlichen Aktien] und [Öffentlichen Optionsscheine] einem Produktgenehmigungsverfahren unterzogen. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass (i) die Öffentlichen Aktien (a) für einen Zielmarkt von Kleinanlegern und Anlegern, die die Kriterien von professionellen Kunden und geeigneten Gegenparteien, jeweils wie in MiFID II definiert, erfüllen, geeignet sind und (b) für den Vertrieb über alle nach MiFID II zulässigen Vertriebskanäle geeignet sind und (ii) die Öffentlichen Optionsscheine (a) mit einem Endzielmarkt von Anlegern kompatibel sind, die die Kriterien von professionellen Kunden und geeigneten Gegenparteien, jeweils wie in MiFID II definiert, erfüllen, und (b) für den Vertrieb an professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien über alle nach MiFID II zulässigen Vertriebskanäle geeignet sind.

Diese Bekanntmachung kann zukunftsgerichtete Aussagen, Schätzungen, Meinungen und Prognosen in Bezug auf die erwarteten zukünftigen Ergebnisse des Unternehmens enthalten ("zukunftsgerichtete Aussagen"). Diese zukunftsgerichteten Aussagen können durch die Verwendung von zukunftsgerichteter Terminologie identifiziert werden, einschließlich der Begriffe "glaubt", "schätzt", "geht davon aus", "erwartet", "beabsichtigt", "kann", "wird" oder "sollte" oder jeweils deren negative oder andere Abweichungen oder vergleichbare Terminologien. Diese zukunftsgerichteten Aussagen umfassen alle Angelegenheiten, die keine historischen Fakten sind. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den aktuellen Ansichten, Erwartungen und Annahmen der Führung des Unternehmens und sind mit bedeutenden bekannten und unbekannten Risiken und Unsicherheiten verbunden, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Ereignisse erheblich von den in solchen Aussagen ausgedrückten oder implizierten Ergebnissen, Leistungen oder Ereignissen abweichen. Zukunftsgerichtete Aussagen sollten nicht als Garantien für zukünftige Leistungen oder Ergebnisse gelesen werden und sind nicht notwendigerweise genaue Angaben darüber, ob solche Ergebnisse erzielt werden oder nicht. Alle hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen gelten nur zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Pressemitteilung. Wir übernehmen keine Verpflichtung und erwarten auch nicht, die hierin enthaltenen Informationen, zukunftsgerichteten Aussagen oder Schlussfolgerungen öffentlich zu aktualisieren oder zu revidieren oder neue Ereignisse oder Umstände widerzuspiegeln oder Ungenauigkeiten zu korrigieren, die nach dem Datum dieser Bekanntmachung offensichtlich werden, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen. Wir übernehmen keinerlei Haftung in Bezug auf das Erreichen solcher zukunftsgerichteter Aussagen und Annahmen.



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