VARTA AG

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DGAP-PVR News vom 16.08.2011

VARTA AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

VARTA AG 

16.08.2011 15:58

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



1. ETV Holding AG, Wien, Österreich, hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 12.08.2011 die Schwellen von 3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30%, 50%, 75% überschritten hat und zu diesem Tag 93,16% (4608556 Stimmrechte) beträgt. Davon sind ihr 93,16% (4608556 Stimmrechte) nach § 22 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.
Zugerechnete Stimmrechte werden dabei über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der VARTA AG jeweils 3% oder mehr beträgt, gehalten:
- GOPLA Beteiligungsgesellschaft mbH

2. Keystone Holding SA, Zollikon, Schweiz, hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 12.08.2011 die Schwellen von 3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30%, 50%, 75% überschritten hat und zu diesem Tag 93,16% (4608556 Stimmrechte) beträgt. Davon sind ihr 93,16% (4608556 Stimmrechte) nach § 22 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.
Zugerechnete Stimmrechte werden dabei über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der VARTA AG jeweils 3% oder mehr beträgt, gehalten:
- GOPLA Beteiligungsgesellschaft mbH
- ETV Holding AG

3. Dr. Dr. Michael Tojner, Österreich, hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 12.08.2011 die Schwellen von 3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30%, 50%, 75% überschritten hat und zu diesem Tag 93,16% (4608556 Stimmrechte) beträgt. Davon sind ihm 93,16% (4608556 Stimmrechte) nach § 22 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.
Zugerechnete Stimmrechte werden dabei über folgende von ihm kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der VARTA AG jeweils 3% oder mehr beträgt, gehalten:
- GOPLA Beteiligungsgesellschaft mbH
- ETV Holding AG
- Keystone Holding SA

4. Christian Hosp, Schweiz, hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 12.08.2011 die Schwellen von 3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30%, 50%, 75% überschritten hat und zu diesem Tag 93,16% (4608556 Stimmrechte) beträgt.
Davon sind ihm 93,16% (4608556 Stimmrechte) nach § 22 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.
Zugerechnete Stimmrechte werden dabei über folgende von ihm kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der VARTA AG jeweils 3% oder mehr beträgt, gehalten:
- GOPLA Beteiligungsgesellschaft mbH
- ETV Holding AG
- Keystone Holding SA

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Joachimstraße 6
30159 Hannover
Deutschland



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