Uniper SE: Korrektur: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 08.12.2023 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Uniper SE: Korrektur: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 08.12.2023 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 31.10.2023 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.
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Uniper SE
Düsseldorf
WKN: UNSE01 ISIN: DE000UNSE018, DE000UNSE1N3
Änderung der am 30. Oktober 2023 veröffentlichten Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung am 8. Dezember 2023
Sehr geehrte Aktionärin, sehr geehrter Aktionär,
mit Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 30. Oktober 2023 hat der Vorstand die außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft
auf den 8. Dezember 2023 einberufen.
Hiermit weisen wir darauf hin, dass aufgrund eines Redaktionsversehens der letzte Satz unter Tagesordnungspunkt 4 (Beschlussfassung
über die Zustimmung zum Ergebnisabführungsvertrag (Gewinnabführungsvertrag i.S.d. § 291 Abs. 1 Satz 1 AktG zwischen der Uniper
SE und der Uniper Beteiligungs GmbH) von Ziffer I der Einberufung unvollständig abgedruckt wurde.
Im dritten Spiegelstrich des letzten Satzes fehlt vor den Worten „Lageberichte der Uniper Beteiligungs GmbH“ der Einschub
„die Beschlüsse zur Befreiung von der Erstellung der“.
Zutreffend lautet der letzte Absatz von Tagesordnungspunkt 4 unter Ziffer I der Einberufung daher wie folgt und wird hiermit
entsprechend bekannt gemacht:
Von der Einberufung der Hauptversammlung an sind folgende Unterlagen unter der Internetadresse
www.uniper.energy/hv
zugänglich:
•
der Entwurf des Ergebnisabführungsvertrags zwischen der Uniper SE und der Uniper Beteiligungs GmbH;
•
die Jahresabschlüsse der Uniper SE und die Konzernabschlüsse (enthalten in den Geschäftsberichten) für die Geschäftsjahre
2020, 2021, 2022 sowie die zusammengefassten Lageberichte der Uniper SE und des Konzerns (enthalten in den Geschäftsberichten)
für diese Geschäftsjahre;
•
die Jahresabschlüsse und die Beschlüsse zur Befreiung von der Erstellung der Lageberichte der Uniper Beteiligungs GmbH für
die Geschäftsjahre 2020, 2021 und 2022; und
•
der nach § 293a AktG erstattete gemeinsame Bericht des Vorstands der Uniper SE und der Geschäftsführung der Uniper Beteiligungs
GmbH.
Im Übrigen bleibt die am 30. Oktober 2023 im Bundesanzeiger veröffentlichte Fassung der Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung
am 8. Dezember 2023 unverändert.