Korrektur einer Veröffentlichung vom 07.03.2007 gemäß §26 Abs. 1 WpHG UMS United Medical Systems International AG / Korrektur einer Veröffentlichung einer Mitteilung vom 07.03.2007 nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie) Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung nach § 21 WpHG Abs. 1, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Aufgrund eines Erfassungsfehlers ist in der Stimmrechtsmitteilung vom 07.03.2007 das Datum, an dem die Meldeschwelle von 5% überschritten wurde, nicht korrekt angegeben. Die korrekte Meldung lautet vielmehr wiefolgt: Die LRI Invest S.A. Munsbach/Luxemburg (Fonds Ethna Aktiv E), hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 02.03.2007 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der UMS United Medical Systems International AG, Borsteler Chaussee 43, 22453 Hamburg, Deutschland, ISIN: DE0005493654, WKN: 549365 am 28.02.2007 durch Aktien die Schwelle von 5% der Stimmrechte überschritten hat und zu diesem Tag 5,31% (das entspricht 319.722 Stimmrechten) beträgt. DGAP 20.03.2007 Sprache: Deutsch Emittent: UMS United Medical Systems International AG Borsteler Chaussee 43 22453 Hamburg Deutschland www: www.umsag.com Ende der Mitteilung DGAP News-Service |