Die DIC Asset AG hat uns im eigenen Namen und zugleich auch im Namen und in Vollmacht jeweils der DIC Real Estate Investments GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien, DIC Real Estate Investments Beteiligungs GmbH, DIC Asset AG, Deutsche Immobilien Chancen AG & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien, Deutsche Immobilien Chancen Beteiligungs AG, DIC Grund- und Beteiligungs GmbH, DIC Capital Partners (Europe) GmbH, DICP Capital SE, GCS Verwaltungs GmbH und Herr Prof. Dr. Gerhard Schmidt (zusammen auch die 'Meldepflichtigen') gemäß § 43 Abs. 1 WpHG am 17.01.2019 im Zusammenhang mit deren Überschreitung der 15%-Schwelle am 19.12.2018 über Folgendes informiert:
- Die Investition dient der Erzielung von Handelsgewinnen.
- Die Meldepflichtigen beabsichtigen - unbeschadet der am 6. Dezember 2018 geschlossenen Vereinbarung zur Veräußerung von Aktien des Emittenten - innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.
- Die Meldepflichtigen streben keine Einflussnahme auf die Besetzung des Vorstands oder des Aufsichtsrats der Emittentin an.
- Die Meldepflichtigen streben keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Emittentin, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik an.
- Hinsichtlich der Herkunft der für den Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel handelt es sich um Eigenmittel des die Stimmrechte erwerbenden Tochterunternehmens. Bei den übrigen Meldepflichtigen erfolgte der Erwerb der Stimmrechte lediglich als Folge der Zurechnung von Stimmrechten gem. § 43 WpHG, so dass zur Finanzierung des Erwerbs der Stimmrechte weder Eigen- noch Fremdmittel aufgewendet wurde.