Ad hoc Mitteilung nach Art. 17 MAR
thyssenkrupp Gremien stimmen Schaffung eines 50/50 Stahl Joint Ventures mit Tata Steel zu. Unterzeichnung des bindenden Vertrags in Kürze zu erwarten.
Vorstand und Aufsichtsrat der thyssenkrupp AG haben Beschlüsse gefasst, einen bindenden Vertrag zur Schaffung eines 50/50-Joint Ventures zu unterzeichnen, in dem die europäischen Stahlgeschäfte von thyssenkrupp und Tata Steel zusammengefasst werden. Dieser Schritt folgt der Unterzeichnung einer Grundsatzvereinbarung (MoU) im September 2017.
Die Due Diligence und unabhängige Gutachten haben die wirtschaftliche Tragfähigkeit des neuen Unternehmens sowie die erwarteten jährlich wiederkehrenden Synergien in Höhe von 400 bis 500 Mio EUR bestätigt. Das Joint Venture mit Tata Steel ist ein wichtiger Meilenstein für die Transformation von thyssenkrupp zu einem Industrie- und Dienstleistungskonzern und wird mit Vollzug der Transaktion (Closing) zu einer deutlichen Verbesserung der Finanzkennzahlen von thyssenkrupp führen.
Im Falle eines Börsengangs (IPO) des Joint Ventures erhält thyssenkrupp einen höheren Anteil der Erlöse, der einem wirtschaftlichen Verhältnis von 55/45 zugunsten von thyssenkrupp entspricht.
Die Unterzeichnung des bindenden Vertrags ist in Kürze zu erwarten. Die Transaktion steht unter dem Vorbehalt der Freigabe durch die zuständigen Wettbewerbsbehörden, unter anderem in der Europäischen Union.
Kontakt:
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Head of Investor Relations
T: 0201-844-536464
Peter Sauer
Head of External Communications
T: 0201-844-536791
29.06.2018 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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