Talanx Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 04.05.2023 in Hannover mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
Ergänzend wird als Teil der Vorstandsvergütung der Versorgungsaufwand der Altersversorgungszusagen für das Geschäftsjahr 2022
in der Tabelle ausgewiesen.
Im Folgenden wird die im Geschäftsjahr 2022 den früheren Mitgliedern des Vorstands der Talanx gewährte und geschuldete Vergütung
gemäß § 162 AktG ausgewiesen:
Vergütung des Aufsichtsrats Grundsätze der Aufsichtsratsvergütung Die von der Hauptversammlung festgelegte Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats ist in § 12 der Satzung der Gesellschaft
geregelt. Das Vergütungssystem für den Aufsichtsrat wurde von der Hauptversammlung der Talanx am 6. Mai 2021 mit einer Zustimmung
von 99,9 % beschlossen und kommt seit dem 1. Januar 2021 zur Anwendung. Gewährte und geschuldete Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder Die gewährte und geschuldete Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder im Geschäftsjahr 2022 ist nachfolgend nach den einzelnen
Vergütungsbestandteilen aufgeschlüsselt dargestellt. Zudem enthält die Tabelle die relativen Anteile der Vergütungsbestandteile
an der Gesamtvergütung.
In Einklang mit den Anforderungen des § 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AktG zeigt die nachfolgende Tabelle eine vergleichende Darstellung
der Vergütungsentwicklung der Vorstandsmitglieder, Aufsichtsratsmitglieder und der Arbeitnehmer sowie der Ertragsentwicklung
der Gesellschaft.
An die Talanx AG, Hannover Wir haben den zur Erfüllung des § 162 AktG aufgestellten Vergütungsbericht der Talanx AG, Hannover, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 einschließlich der dazugehörigen Angaben geprüft. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats Die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat der Talanx AG sind verantwortlich für die Aufstellung des Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, der den Anforderungen des § 162 AktG entspricht. Die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat sind auch verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Angaben ist. Verantwortung des Wirtschaftsprüfers Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage unserer Prüfung ein Urteil zu diesem Vergütungsbericht, einschließlich der dazugehörigen
Angaben, abzugeben. Wir haben unsere Prüfung unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Danach haben wir die Berufspflichten einzuhalten und die Prüfung
so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Vergütungsbericht, einschließlich
der dazugehörigen Angaben, frei von wesentlichen falschen Angaben ist. Prüfungsurteil Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 einschließlich der dazugehörigen Angaben in allen wesentlichen Belangen den Rechnungslegungsbestimmungen des § 162 AktG. Hinweis auf einen sonstigen Sachverhalt – Formelle Prüfung des Vergütungsberichts nach § 162 AktG Die in diesem Prüfungsvermerk beschriebene inhaltliche Prüfung des Vergütungsberichts umfasst die von § 162 Abs. 3 AktG geforderte formelle Prüfung des Vergütungsberichts, ein schließlich der Erteilung eines Vermerks über diese Prüfung. Da wir ein uneingeschränktes Prüfungsurteil über die inhaltliche Prüfung des Vergütungsberichts abgeben, schließt dieses Prüfungsurteil ein, dass die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG in allen wesentlichen Belangen im Vergütungsbericht gemacht worden sind. Verwendungsbeschränkung Wir erteilen diesen Prüfungsvermerk auf Grundlage des mit der Talanx AG geschlossenen Auftrags. Die Prüfung wurde für Zwecke der Gesellschaft durchgeführt und der Prüfungsvermerk ist nur zur Information der Gesellschaft über das Ergebnis der Prüfung bestimmt. Unsere Verantwortung für die Prüfung und für unseren Prüfungsvermerk besteht gemäß diesem Auftrag allein der Gesellschaft gegenüber. Der Prüfungsvermerk ist nicht dazu bestimmt, dass Dritte hierauf gestützt (Anlage und/oder Vermögens-)Entscheidungen treffen. Dritten gegenüber übernehmen wir demzufolge keine Verantwortung, Sorgfaltspflicht oder Haftung; insbesondere sind keine Dritten in den Schutzbereich dieses Vertrages einbezogen. § 334 BGB, wonach Einwendungen aus einem Vertrag auch Dritten entgegengehalten werden können, ist nicht abbedungen.
PricewaterhouseCoopers GmbH
|
Mathias Röcker
Wirtschaftsprüfer |
Janna Brüning
Wirtschaftsprüferin |
Angaben über die zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidatinnen und -kandidaten
(zu Tagesordnungspunkt 7)
Dr. Joachim Brenk
Lübeck
Vorsitzender des Vorstands der L. Possehl & Co. mbH
Persönliche Daten
Geburtsjahr: 1961
Nationalität: deutsch
Beruflicher Werdegang
Seit 2017
L. Possehl & Co. mbH – Vorsitzender des Vorstands
2009 - 2017
L. Possehl & Co. mbH – Mitglied des Vorstands (seit 2013 stv. Vorsitzender des Vorstands)
2004 - 2009
Homag Group AG – verschiedene Vorstandspositionen; zuletzt Sprecher des Vorstands
1992 - 2004
Neumag GmbH/Neumünster – verschiedene Positionen; zuletzt Geschäftsführer
1989 - 1992
Muhr & Bender GmbH & Co. KG – verschiedene Positionen; zuletzt Entwicklungsingenieur
Ausbildung
Studium des Maschinenbaus an der RWTH Aachen
Promotion zum Dr.-Ing.
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten
Harburg-Freudenberger Maschinenbau GmbH (Vorsitz)
Hako GmbH (Vorsitz)
HDI Global SE 1)
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
Keine
Kompetenzschwerpunkte:
Siehe Qualifikationsmatrix im Anschluss an die Lebensläufe
Angaben gemäß Empfehlung C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK):
Es ist beabsichtigt, Herrn Dr. Brenk der nächsten ordentlichen Hauptversammlung des HDI Haftpflichtverband der Deutschen Industrie
V.a.G. am 22. Juni 2023 zur Wahl für die kommende Amtsperiode des Aufsichtsrats des HDI Haftpflichtverband der Deutschen Industrie
V.a.G. 2) vorzuschlagen. Ferner ist Herr Dr. Brenk Vorsitzender des Vorstands der L. Possehl mbH & Co, einem Mitgliedsunternehmen des
HDI Haftpflichtverband der Deutschen Industrie V.a.G.
1) Konzernmandat
2) Der HDI Haftpflichtverband der Deutschen Industrie V.a.G ist ein wesentlich an der Talanx Aktiengesellschaft beteiligter
Aktionär, d.h. ein Aktionär, der mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien der Talanx Aktiengesellschaft hält.
Dr. Christof Günther
Leuna
Geschäftsführer der InfraLeuna GmbH
Persönliche Daten
Geburtsjahr: 1969
Nationalität: deutsch
Beruflicher Werdegang
Seit 2012
InfraLeuna GmbH – Alleiniger Geschäftsführer
2009 - 2012
ILE InfraLeuna Energiegesellschaft mbH – Geschäftsführer
2004 - 2008
InfraLeuna GmbH – Leiter Vertrieb
2000 - 2004
E.ON Energiekonzern – verschiedene Führungspositionen
1997 - 2000
Prof. Homburg und Partner GmbH – Senior Consultant mit den Beratungsschwerpunkten Marketing- und Vertriebsstrategie
1987 - 1988
VEB Reparaturwerk „Clara Zetkin“ – Prüffeldmonteur
1985-1987
VEB Reparaturkwerk „Clara Zetkin“ – Ausbildung zum Elektromaschinenbauer
Ausbildung
Studium der Elektrotechnik und Betriebswirtschaftslehre an der TU Ilmenau und Berlin
Promotion zum Dr. rer. pol. an der Universität Mannheim
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten
Wohnungsgenossenschaft Aufbau e.G., Merseburg
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
Keine
Kompetenzschwerpunkte:
Siehe Qualifikationsmatrix im Anschluss an die Lebensläufe
Angaben gemäß Empfehlung C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK):
Es ist beabsichtigt, Herrn Dr. Günther der nächsten ordentlichen Hauptversammlung des HDI Haftpflichtverband der Deutschen
Industrie V.a.G. am 22. Juni 2023 zur Wahl für die kommende Amtsperiode des Aufsichtsrats des HDI Haftpflichtverband der Deutschen
Industrie V.a.G. 1) vorzuschlagen. Ferner ist Herr Dr. Günther Geschäftsführer der InfraLeuna GmbH, einem Mitgliedsunternehmen des HDI Haftpflichtverband
der Deutschen Industrie V.a.G.
1) Der HDI Haftpflichtverband der Deutschen Industrie V.a.G. ist ein wesentlich an der Talanx Aktiengesellschaft beteiligter
Aktionär, d.h. ein Aktionär, der mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien der Talanx Aktiengesellschaft hält.
Herbert K. Haas
Burgwedel
Aufsichtsratsvorsitzender
Erstmals gewählt: 08.05.2018
Gewählt bis: 04.05.2023
Persönliche Daten
Geburtsjahr: 1954
Nationalität: deutsch
Beruflicher Werdegang
2006 - 2018
Talanx AG und HDI Haftpflichtverband der Deutschen Industrie V.a.G. – Vorsitzender des Vorstands
2002 - 2006
Talanx AG und HDI Haftpflichtverband der Deutschen Industrie V.a.G. – Mitglied des Vorstands
1994
Hannover Rückversicherung AG und E+S Rückversicherung AG – Mitglied des Vorstands
1989
Hannover Rückversicherung AG und E+S Rückversicherung AG – Abteilungsdirektor Finanzwesen, Beteiligungen, Controlling, Steuern
1985
Insurance Corporation of Hannover, USA – Vice President Finance und Chief Financial Officer
1984
Hannover Rückversicherung AG –Referatsleiter Beteiligungsverwaltung
1982
E+S Rückversicherung AG – Vorstandsassistent
1980
Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen – Referent in der Abteilung „Finanzaufsicht über Schaden- und Unfall- sowie
Rückversicherungsunternehmen“
Ausbildung
Studium der Betriebswirtschaftslehre an der TU Berlin
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten
HDI Haftpflichtverband der Deutschen Industrie V.a.G. 1) (Vorsitz)
Talanx AG 2) (Vorsitz)
Hannover Rück SE 2) 3) (stv. Vorsitz)
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
Keine
Kompetenzschwerpunkte:
Siehe Qualifikationsmatrix im Anschluss an die Lebensläufe
Angaben gemäß Empfehlung C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK):
Herr Haas ist seit dem 13. Juni 2018 Vorsitzender des Aufsichtsrats des Mehrheitsaktionärs HDI Haftpflichtverband der Deutschen
Industrie V.a.G. und es ist beabsichtigt, der nächsten ordentlichen Hauptversammlung des HDI Haftpflichtverband der Deutschen
Industrie V.a.G. am 22. Juni 2023 seine Wiederwahl für die kommende Amtsperiode des Aufsichtsrats des HDI Haftpflichtverband
der Deutschen Industrie V.a.G. vorzuschlagen.
1) Diese Aufsichtsratsmitgliedschaft besteht bei einem wesentlich an der Talanx Aktiengesellschaft beteiligten Aktionär, d.h. einem Aktionär, der mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien der Talanx Aktiengesellschaft hält.
2) Börsennotiert
3) Konzernmandat
Dr. Hermann Jung
Heidenheim
Ehemaliges Mitglied der Geschäftsführung der Voith GmbH
Erstmals gewählt: 06.05.2013
Gewählt bis: 04.05.2023
Persönliche Daten
Geburtsjahr: 1955
Nationalität: deutsch
Beruflicher Werdegang
2000 – 2016
Voith GmbH – Mitglied der Geschäftsführung, verantwortlich für Finanzen & Controlling
1994 – 2000
Voith Sulzer Papiertechnik GmbH – Geschäftsführer, verantwortlich für Finanzen & Controlling; Geschäftsführer Marketing &
Organisationsentwicklung
1991 – 1994
J. M. Voith GmbH – Bereichsleiter Finanz- & Rechnungswesen
1989 – 1991
Voith S. A., Brasilien – Chief Financial Officer
1988 – 1989
Scharmann Machine Tool Corporation, USA – Vice President Finance
1986 – 1987
Voith Morden, Inc., USA – Accounting Manager
1985 – 1986
J. M. Voith GmbH – Kfm. Trainee
Ausbildung
Studium des Wirtschafsingenieurwesens an der TU Darmstadt
Promotion zum Dr. rer. pol.
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten
HDI Haftpflichtverband der Deutschen Industrie V.a.G. 1)
Talanx AG 2)
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
Verwaltungsrat Dachser Group SE & Co. KG
Kompetenzschwerpunkte:
Siehe Qualifikationsmatrix im Anschluss an die Lebensläufe
Angaben gemäß Empfehlung C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK):
Herr Dr. Jung ist seit dem 12. Juni 2013 Mitglied des Aufsichtsrats des Mehrheitsaktionärs HDI Haftpflichtverband der Deutschen
Industrie V.a.G. und es ist beabsichtigt, der nächsten ordentlichen Hauptversammlung des HDI Haftpflichtverband der Deutschen
Industrie V.a.G. am 22. Juni 2023 seine Wiederwahl für die kommende Amtsperiode des Aufsichtsrats des HDI Haftpflichtverband
der Deutschen Industrie V.a.G. vorzuschlagen.
1) Diese Aufsichtsratsmitgliedschaft besteht bei einem wesentlich an der Talanx Aktiengesellschaft beteiligten Aktionär, d.h. einem Aktionär, der mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien der Talanx Aktiengesellschaft hält.
2) Börsennotiert
Dirk Lohmann
Forch, Schweiz
Chairman von Schroders Capital ILS, Schroder Investment Management (Switzerland) AG
Erstmals gewählt: 06.05.2013
Gewählt bis: 04.05.2023
Persönliche Daten
Geburtsjahr: 1958
Nationalität: deutsch/schweizerisch
Beruflicher Werdegang
seit 2022
Schroder Investment Management (Switzerland) AG – Chairman von Schroders Capital ILS
2019 – 2022
Schroder Investment Management (Switzerland) AG – Leiter des Geschäftsbereichs Schroder Secquaero
2007 - 2019
Secquaero Advisors AG – Vorsitzender der Geschäftsführung
2006
Lohmann Convergence Capital Advisory – Direktor
2005 – 2007
Securis I Fonds – Direktor
2001 – 2005
Converium Holding AG – Vorsitzender des Vorstands
1997 – 2001
Zurich Financial Services Gruppe – verschiedene Positionen; zuletzt Mitglied des Vorstands
1980 – 1997
Hannover Rückversicherung AG – verschiedene Positionen; zuletzt Mitglied des Vorstands
Ausbildung
Studium der Politik- und Volkswirtschaft an der University of Michigan
Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität St. Gallen
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten
Talanx AG 1)
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
Verwaltungsrat Schroder Investment Management (Switzerland) AG
Board of Directors:
- |
Ambrosia Re IC Ltd., Guernsey |
- |
Secquaero Re (Guernsey) ICC Ltd., Guernsey |
- |
Secquaero Re Vinyard IC Ltd., Guernsey |
- |
Secquaero Re Regent IC Ltd., Guernsey |
- |
Secquaero Re Rivaner IC Ltd., Guernsey |
- |
Secquaero Re Cloudy Bay IC Ltd., Guernsey |
- |
Secquaero Re Solaris IC Ltd., Guernsey |
- |
Secquaero Re Arvine IC Ltd., Guernsey |
- |
Secquaero Re Concord IC Ltd., Guernsey |
- |
Secquaero Re Amaral IC Ltd., Guernsey |
- |
Secquaero Re Melnik IC Ltd., Guernsey |
- |
Secquaero Re SILO IC Ltd., Guernsey |
- |
Secquaero Re Corvina IC Ltd., Guernsey |
- |
Zweigelt Holdings Ltd., Guernsey |
Kompetenzschwerpunkte:
Siehe Qualifikationsmatrix im Anschluss an die Lebensläufe
1) Börsennotiert
Dr. Sandra Reich
Gräfelfing
Selbstständige Unternehmensberaterin für Sustainable Finance
Persönliche Daten
Geburtsjahr: 1977
Nationalität: deutsch
Beruflicher Werdegang
Seit 2019
Dr. Sandra Reich Unternehmensberatung, Gräfelfing – Inhaberin
2018 - 2019
NKI – Institut für nachhaltige Kapitalanlagen GmbH, München – Direktorin
2016 - 2017
Norddeutsche Landesbank, Singapur – Head of German Desk Asia Pacific
2009 - 2016
BÖAG Börsen AG, Hamburg und Hannover – Mitglied des Vorstands
Börse Hamburg und Börse Hannover - Geschäftsführerin
2004 - 2009
BÖAG Börsen AG – verschiedene Positionen; zuletzt stv. Vorstandsmitglied
1999 - 2003
Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG – Kundenberaterin
1995 - 1999
Sparkasse Parchim-Lübz – Ausbildung zur Bankkauffrau, Kundenberaterin
Ausbildung
Studium Wirtschaftsrecht an der Fachhochschule Nordostniedersachsen, Lüneburg
Promotion zum Dr. jur. an der Carl von Ossietzky Universität, Oldenburg
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten
Aurubis AG 1), Hamburg
Chancen eG, Berlin
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
Keine
Kompetenzschwerpunkte:
Siehe Qualifikationsmatrix im Anschluss an die Lebensläufe
1) Börsennotiert
Norbert Steiner
Baunatal
Ehemaliger Vorsitzender des Vorstands der K+S AG
Erstmals gewählt: 06.05.2013
Gewählt bis: 04.05.2023
Persönliche Daten
Geburtsjahr: 1954
Nationalität: deutsch
Beruflicher Werdegang
2007 – 2017
K+S AG – Vorsitzender des Vorstands
2000 – 2007
K+S AG – Mitglied des Vorstands
1993 – 2000
K+S AG – Leitung des Bereichs Recht, Steuern und Versicherungen
1988 – 1993
BASF AG – Leiter der Unterabteilung Zölle und Verbrauchsteuern
1983 – 1988
BASF AG – Zentralabteilung Steuern und Zölle
Ausbildung
Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Heidelberg
2. juristisches Staatsexamen
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten
HDI Haftpflichtverband der Deutschen Industrie V.a.G. 1)
Talanx AG 2)
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
Keine
Kompetenzschwerpunkte:
Siehe Qualifikationsmatrix im Anschluss an die Lebensläufe
Angaben gemäß Empfehlung C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK):
Herr Steiner ist seit dem 12. Juni 2013 Mitglied des Aufsichtsrats des Mehrheitsaktionärs HDI Haftpflichtverband der Deutschen
Industrie V.a.G. und es ist beabsichtigt, der nächsten ordentlichen Hauptversammlung des HDI Haftpflichtverband der Deutschen
Industrie V.a.G. am 22. Juni 2023 seine Wiederwahl für die kommende Amtsperiode des Aufsichtsrats des HDI Haftpflichtverband
der Deutschen Industrie V.a.G. vorzuschlagen.
1) Diese Aufsichtsratsmitgliedschaft besteht bei einem wesentlich an der Talanx Aktiengesellschaft beteiligten Aktionär, d.h. einem Aktionär, der mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien der Talanx Aktiengesellschaft hält.
2) Börsennotiert
Angela Titzrath
Hamburg
Vorsitzende des Vorstands der Hamburger Hafen
und Logistik AG
Erstmals gewählt: 08.05.2018
Gewählt bis: 04.05.2023
Persönliche Daten
Geburtsjahr: 1966
Nationalität: deutsch
Beruflicher Werdegang
seit 2017
Hamburger Hafen und Logistik AG – Vorsitzende des Vorstands
seit 2016
Hamburger Hafen und Logistik AG – Mitglied des Vorstands
2014 – 2016
Investorin; Unternehmerin; Beirätin
2012 – 2014
Deutsche Post AG – Vorstand Personal und Arbeitsdirektorin
2011 – 2012
Daimler AG, Geschäftsbereich Busse – Vorstand Vertrieb;
Evobus AG – Geschäftsführung
2005 – 2011
Daimler AG – Vice President Executive Management Development
2002 – 2005
Mercedes-Benz Vitoria, Spanien – Mitglied der Unternehmensleitung
2000 – 2002
DaimlerChrysler AG – Bereichsleitung Konzernstrategie
1999 – 2000
DaimlerChrysler Bank – Geschäftsführung; DC Finanzdienstleistungen Europa –
Mitglied der Geschäftsführung; DaimlerChrysler AG – Leitung des Post Merger Integrationsteams
Daimler + Chrysler
1996 – 1999
Credit of Canada, Kanada – Geschäftsführerin, CEO; MB Credit Corporation, USA – Mitglied der Geschäftsführung; Daimler-Benz
InterServices Debis AG – Mitglied der Nordamerikanischen Geschäftsführung
1994 – 1995
Daimler-Benz InterServices Debis AG – Assistentin des Vorstands; Leiterin interne und externe Kommunikation
1991 – 1994
Mercedes-Benz Finanziaria S.p.A., Italien – Leiterin Operatives und Strategisches Controlling
1989 – 1991
Institut für Unternehmensführung, Ruhr-Universität Bochum – Wissenschaftliche Mitarbeiterin
Ausbildung
Studium der Wirtschaftswissenschaften/Romanischen Philologie an der Ruhr-Universität Bochum
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten
Deutsche Lufthansa AG 1)
Evonik AG 1)
Talanx AG 1)
HDI Haftpflichtverband der Deutschen Industrie V.a.G. 2)
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
Keine
Kompetenzschwerpunkte:
Siehe Qualifikationsmatrix im Anschluss an die Lebensläufe
Angaben gemäß Empfehlung C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK):
Frau Titzrath ist seit dem 13. Juni 2018 Mitglied des Aufsichtsrats des Mehrheitsaktionärs HDI Haftpflichtverband der Deutschen
Industrie V.a.G. und es ist beabsichtigt, der nächsten ordentlichen Hauptversammlung des HDI Haftpflichtverband der Deutschen
Industrie V.a.G. am 22. Juni 2023 ihre Wiederwahl für die kommende Amtsperiode des Aufsichtsrats des HDI Haftpflichtverband
der Deutschen Industrie V.a.G. vorzuschlagen. Ferner ist Frau Titzrath Vorsitzende des Vorstands der Hamburger Hafen und Logistik
AG, einem Mitgliedsunternehmen des HDI Haftpflichtverband der Deutschen Industrie V.a.G.
1) Börsennotiert
2) Diese Aufsichtsratsmitgliedschaft besteht bei einem wesentlich an der Talanx Aktiengesellschaft beteiligten Aktionär, d.h.
einem Aktionär, der mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien der Talanx Aktiengesellschaft hält.
Informationen gemäß Tabelle 3 Block E Ziffern 3, 4 und 5 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 vom 3. September 2018
Die zu den Tagesordnungspunkten 1 bis 10 zugänglich zu machenden Unterlagen sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
zugänglich.
Dort stehen den Aktionären auch weitere Informationen zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Tagesordnung sowie zu den Fristen für die Ausübung anderer Aktionärsrechte zur Verfügung.
Die Abstimmung über die Tagesordnungspunkte 2 bis (einschließlich) 5 sowie 7 bis (einschließlich) 10 hat verbindlichen Charakter, die Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 6 empfehlenden Charakter. Zu den Tagesordnungspunkten 2 bis (einschließlich) 10 können die Aktionäre mit „Ja“ oder „Nein“ abstimmen oder sich der Stimme enthalten.
Informationen zur Durchführung der virtuellen Hauptversammlung
Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die ordentliche Hauptversammlung der Talanx Aktiengesellschaft gemäß § 118a AktG in Verbindung mit § 26n Abs. 1 EGAktG als virtuelle Hauptversammlung, also ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung abzuhalten.
Die virtuelle Hauptversammlung wird am 4. Mai 2023 ab 10:30 Uhr (MESZ) live in Bild und Ton in unserem Aktionärsportal unter
übertragen. Aktionäre oder deren Bevollmächtigte, die an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen wollen, müssen sich zuvor anmelden (siehe unten unter „Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung“).
Die Eröffnung der virtuellen Hauptversammlung durch den Versammlungsleiter sowie die Berichte des Vorstands und des Aufsichtsrats werden zusätzlich live in Bild und Ton auf der Internetseite der Talanx Aktiengesellschaft unter
übertragen und können somit auch von sonstigen Interessierten verfolgt werden. Eine Videoaufzeichnung hiervon ist im Nachgang an die virtuelle Hauptversammlung unter derselben Internetseite abrufbar. Ton- oder Bildmitschnitte sind im Übrigen nicht zulässig.
Im Interesse einer umfassenden Vorbereitungsmöglichkeit für die Ausübung der Aktionärsrechte plant die Gesellschaft bereits im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung, nämlich am 27. April 2023, den wesentlichen Inhalt des Berichts des Vorstands auf der Internetseite der Gesellschaft unter
auf freiwilliger Basis zu veröffentlichen. Modifikationen für den Tag der virtuellen Hauptversammlung bleiben vorbehalten.
Die virtuelle Hauptversammlung findet unter physischer Anwesenheit von Versammlungsleiter, den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats, des mit der Niederschrift beauftragten Notars sowie den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern am Geschäftssitz der Talanx Aktiengesellschaft statt. Eine physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) am Ort der Hauptversammlung ist ausgeschlossen.
Im Hinblick auf die Besonderheiten der virtuellen Hauptversammlung bitten wir Sie um besondere Beachtung der nachstehenden Hinweise zur Anmeldung, zur Ausübung des Stimmrechts und zu den weiteren Aktionärsrechten. Angesichts der neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen ergeben sich wesentliche Änderungen gegenüber der Hauptversammlung 2022.
Hinweise zur Teilnahme und Stimmrechtsausübung
Aktionärsportal |
Die Gesellschaft hat einen Internetservice zur Hauptversammlung eingerichtet. Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre können sich über das Aktionärsportal elektronisch zu der virtuellen Hauptversammlung zuschalten und auf diese Weise an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen, ihre Aktionärsrechte im Wege elektronischer Kommunikation ausüben und die gesamte virtuelle Hauptversammlung live in Bild und Ton verfolgen. Das Aktionärsportal ist zugänglich über die Internetseite
Detailinformationen hierzu finden Sie in dem den Einladungsunterlagen beigefügten Antwortformular sowie im Internet unter
Die Aktionäre finden in den ihnen übersandten Einladungsunterlagen die persönlichen Zugangsdaten, um das Aktionärsportal zu nutzen.
Das Aktionärsportal wird voraussichtlich ab dem 24. März 2023 freigeschaltet.
Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung |
Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung (d. h. zur elektronischen Zuschaltung zu der virtuellen Hauptversammlung) und zur Ausübung des Stimmrechts und der weiteren teilnahmegebundenen Aktionärsrechte sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bis spätestens 27. April 2023, 24:00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs),
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unter der Postadresse:
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• |
oder elektronisch über die Internetseite:
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oder unter dem Link:
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• |
oder elektronisch unter der E-Mail-Adresse:
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angemeldet haben und zum Zeitpunkt der virtuellen Hauptversammlung für die angemeldeten Aktien im Aktienregister eingetragen sind.
Die Aktien werden durch eine Anmeldung zu der virtuellen Hauptversammlung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen. Eine Verfügung kann jedoch Auswirkungen auf die Berechtigung zur elektronischen Zuschaltung und die Berechtigung zur Ausübung von Aktionärsrechten im Wege elektronischer Kommunikation haben, da hierfür der Aktienbestand laut Aktienregister zum Zeitpunkt der virtuellen Hauptversammlung maßgeblich ist. Dieser wird dem Bestand des Aktienregisters am 27. April 2023, 24:00 Uhr (MESZ), (= technisch maßgeblicher Bestandsstichtag, sogenanntes Technical Record Date) entsprechen, da aus abwicklungstechnischen Gründen zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist und dem Ende des Tages der virtuellen Hauptversammlung, d. h. vom 28. April 2023, 00:00 Uhr (MESZ), bis einschließlich 4. Mai 2023, 24:00 Uhr (MESZ), keine Umschreibungen im Aktienregister stattfinden.
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten |
Aktionäre haben im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten – zum Beispiel einen Intermediär (wie etwa ein Kreditinstitut), eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder eine Person, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbietet – ausüben zu lassen. Auch in diesem Fall ist für eine ordnungsgemäße Anmeldung entsprechend den oben unter „Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung“ genannten Voraussetzungen Sorge zu tragen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihre Änderung, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Dies kann postalisch oder per E-Mail bis zum 3. Mai 2023, 24:00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs), an die oben unter „Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung“ genannte Anschrift bzw. E-Mail-Adresse vorgenommen werden. Bitte verwenden Sie hierfür das den Anmeldeunterlagen beigefügte Antwortformular. Außerdem steht hierfür bis zum Zeitpunkt der Schließung der Abstimmung durch den Versammlungsleiter in der Hauptversammlung am 4. Mai 2023 das Aktionärsportal unter
zur Verfügung.
Bereits erteilte Vollmachten können bis zu den zuvor genannten Zeitpunkten jederzeit geändert oder widerrufen werden. Bei mehrfach eingehenden Erklärungen hat die zuletzt eingegangene Erklärung Vorrang; unabhängig hiervon ist eine elektronische Vollmachtserteilung über das Aktionärsportal vor einer postalisch oder per E-Mail erteilten Vollmacht stets vorrangig, so dass eine eventuelle anderweitige Vollmachtserteilung mit der gleichen Aktionärsnummer unabhängig von dem Zeitpunkt ihres Zugangs dann gegenstandslos ist.
Im Falle der Bevollmächtigung eines Intermediärs, einer Aktionärsvereinigung oder einer sonstigen in § 135 Abs. 8 AktG genannten Person oder Institution richten sich das Verfahren, die Form und der Widerruf der Bevollmächtigung nach besonderen Regelungen. Bitte wenden Sie sich an den betreffenden Intermediär, die betreffende Aktionärsvereinigung oder sonstige in § 135 Abs. 8 AktG genannte Person oder Institution, um Näheres zu erfahren. Ist ein Intermediär im Aktienregister eingetragen, so kann er das Stimmrecht für Aktien, die ihm nicht gehören, nur aufgrund einer Ermächtigung des Aktionärs ausüben.
Bevollmächtigte können nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht für von ihnen vertretene Aktionäre lediglich im Wege der Briefwahl oder durch Erteilung von (Unter-)Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben. Für die Ausübung von Aktionärsrechten durch Bevollmächtigte gelten die in dieser Einberufung enthaltenen Hinweise zum Stimmrecht und zur Stimmabgabe sowie zur Ausübung weiterer Aktionärsrechte entsprechend.
Die Gesellschaft hat gemäß § 14 Abs. 3 der Satzung Dr. Florian Schmidt (Group Legal) und Bernhard Krebs (Group Governance/Corporate Office) als Stimmrechtsvertreter mit dem Recht, Untervollmacht zu erteilen, benannt, die ebenfalls mit der Stimmabgabe bevollmächtigt werden können. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht ausschließlich auf Grundlage der vom Aktionär oder Bevollmächtigten erteilten Weisungen aus. Die Erteilung sowie Änderungen hinsichtlich der Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können bis spätestens 3. Mai 2023, 24:00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs), postalisch oder per E-Mail an die oben unter „Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung“ genannte Anschrift bzw. E-Mail-Adresse erfolgen, soweit eine ordnungsgemäße Anmeldung erfolgt ist.
Außerdem steht auch hier das Aktionärsportal unter
zur Verfügung, über das die Erteilung sowie Änderungen hinsichtlich der Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bis zum Zeitpunkt der Schließung der Abstimmung durch den Versammlungsleiter in der Hauptversammlung am 4. Mai 2023 möglich sein werden.
Auch hier gilt, dass bereits erteilte Vollmachten und Weisungen bis zu den zuvor genannten Zeitpunkten jederzeit geändert oder widerrufen werden können. Bei mehrfach eingehenden Erklärungen hat die zuletzt eingegangene Erklärung Vorrang; unabhängig hiervon ist eine elektronische Vollmachts- und Weisungserteilung über das Aktionärsportal vor einer postalisch oder per E-Mail erteilten Vollmacht und Weisung stets vorrangig, so dass eine eventuelle anderweitige Vollmachts- und Weisungserteilung mit der gleichen Aktionärsnummer unabhängig von dem Zeitpunkt ihres Zugangs dann gegenstandslos ist.
Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Weisung für jeden Punkt der Einzelabstimmung.
Wir bitten Aktionäre zu beachten, dass die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter weder im Vorfeld noch während der virtuellen Hauptversammlung Weisungen zu Verfahrensanträgen entgegennehmen. Ebenso wenig nehmen die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter Aufträge oder Weisungen zu Auskunfts- oder sonstigen Verlangen, Anträgen, Wahlvorschlägen, Stellungnahmen, Redebeiträgen oder zum Einlegen von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse entgegen.
Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl |
Aktionäre können ihre Stimme per Briefwahl abgeben. Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl sind nur diejenigen am Tag der virtuellen Hauptversammlung im Aktienregister eingetragenen Aktionäre berechtigt, die rechtzeitig entsprechend den oben unter „Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung“ genannten Voraussetzungen angemeldet sind. Stimmabgaben per Briefwahl sowie Änderungen oder Widerrufe von Briefwahlstimmen können bis spätestens 3. Mai 2023, 24:00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs), postalisch oder per E-Mail unter Verwendung des den Anmeldeunterlagen beigefügten Antwortformulars an die oben unter „Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung“ genannte Anschrift bzw. E-Mail-Adresse erfolgen, soweit eine ordnungsgemäße Anmeldung erfolgt ist.
Außerdem steht auch hier das Aktionärsportal unter
zur Verfügung, über das eine Ausübung des Stimmrechts im Wege der elektronischen Briefwahl bis zum Zeitpunkt der Schließung der Abstimmung durch den Versammlungsleiter in der Hauptversammlung am 4. Mai 2023 möglich sein wird.
Bereits erteilte Stimmabgaben können bis zu den zuvor genannten Zeitpunkten jederzeit geändert oder widerrufen werden. Bei mehrfach eingehenden Stimmabgaben hat die zuletzt eingegangene Stimmabgabe Vorrang; unabhängig hiervon ist eine elektronische Briefwahl über das Aktionärsportal vor einer postalisch oder per E-Mail erfolgten Stimmabgabe stets vorrangig, so dass eine eventuelle anderweitige Stimmabgabe mit der gleichen Aktionärsnummer unabhängig von dem Zeitpunkt ihres Zugangs dann gegenstandslos ist.
Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine Stimmabgabe zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Stimmabgabe für jeden Punkt der Einzelabstimmung.
Angaben zu den Rechten der Aktionäre
Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 EUR erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Talanx Aktiengesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft unter der unten im Absatz „Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, 126, 127, 130a Abs. 5 Satz 3 AktG “ angegebenen Adresse spätestens am 3. April 2023, 24:00 Uhr (MESZ), zugegangen sein. Anderweitig adressierte Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung werden nicht berücksichtigt.
Ergänzungsverlangen werden nur berücksichtigt, wenn die Antragsteller nachweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens hinsichtlich des Mindestaktienbesitzes Inhaber der Aktien sind und, dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten, wobei § 70 AktG bei der Berechnung der Aktienbesitzzeit Anwendung findet.
Bekannt zu machende Ergänzungsverlangen werden – soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden – unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Sie werden außerdem auf der Internetseite
bekannt gemacht und gemäß § 125 Abs. 1 Satz 3 AktG mitgeteilt.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, 126, 127, 130a Abs. 5 Satz 3 AktG
Jeder Aktionär ist berechtigt, vor der virtuellen Hauptversammlung Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge zu den auf der Tagesordnung stehenden Wahlen zu übersenden (§§ 126 Abs. 1, 127 AktG).
Gegenanträge von Aktionären werden vorbehaltlich § 126 Abs. 2 AktG, Wahlvorschläge werden vorbehaltlich §§ 127 Satz 1, 126 Abs. 2, § 127 Satz 3 AktG ausschließlich im Internet unter
zugänglich gemacht, wenn die nachfolgend beschriebenen Voraussetzungen eingehalten werden. Das Zugänglichmachen erfolgt einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung.
Zugänglich zu machende Gegenanträge müssen sich gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat richten und zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung mit Begründung gemacht werden. Zugänglich zu machende Wahlvorschläge müssen zu den auf der Tagesordnung stehenden Wahlen gemacht werden; sie müssen nicht mit einer Begründung versehen werden.
Zugänglich zu machende Gegenanträge mit Begründung gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und Wahlvorschläge von Aktionären zu den auf der Tagesordnung stehenden Wahlen müssen der Gesellschaft spätestens am 19. April 2023, 24:00 Uhr (MESZ), unter der nachstehenden Adresse zugegangen sein. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären werden nicht nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG zugänglich gemacht.
Talanx Aktiengesellschaft, z. Hd. Leiter Group Governance/Corporate Office
• |
postalisch: HDI-Platz 1, 30659 Hannover |
• |
per Telefax: +49 511 3747 112209 |
• |
elektronisch: hauptversammlung@talanx.de |
Gemäß § 126 Abs. 4 AktG gelten Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären, die nach § 126 Abs. 1 bis 3 bzw. § 127 AktG zugänglich zu machen sind, als im Zeitpunkt der Zugänglichmachung gestellt. Ordnungsgemäß zu der virtuellen Hauptversammlung angemeldete Aktionäre können das Stimmrecht zu dem Antrag oder Wahlvorschlag ausüben, soweit die in dieser Einberufung dargestellten Voraussetzungen für die Ausübung des Stimmrechts erfüllt sind.
Wenn der den Antrag stellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär nicht ordnungsgemäß legitimiert und nicht ordnungsgemäß zu der virtuellen Hauptversammlung angemeldet ist, muss der Antrag in der Versammlung nicht behandelt werden.
Darüber hinaus können elektronisch zu der Versammlung zugeschaltete Aktionäre gemäß § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AktG Anträge und Wahlvorschläge auch im Rahmen ihres Rederechts (vgl. dazu im Detail unten im Abschnitt „Rederecht in der Hauptversammlung gemäß §§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 7, 130a Abs. 5 und Abs. 6 AktG“) in der virtuellen Hauptversammlung im Wege der Videokommunikation stellen.
Das Recht des Versammlungsleiters, im Rahmen einer Abstimmung zuerst über die Vorschläge der Verwaltung abstimmen zu lassen, bleibt unberührt. Sollten die Vorschläge der Verwaltung mit der notwendigen Mehrheit angenommen werden, haben sich insoweit Gegenanträge oder (abweichende) Wahlvorschläge erledigt.
Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß §§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 4, 131 Abs. 1 und 1d AktG
Den elektronisch zu der virtuellen Hauptversammlung zugeschalteten Aktionären ist ein Auskunftsrecht gemäß §§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 4, 131 Abs. 1 AktG im Wege elektronischer Kommunikation eingeräumt, d. h., ihnen ist auf Verlangen in der virtuellen Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist. Ebenso steht ihnen in der virtuellen Hauptversammlung im Wege der elektronischen Kommunikation ein Nachfragerecht zu allen vom Vorstand in der virtuellen Hauptversammlung gegebenen Antworten gemäß § 131 Abs. 1d AktG zu.
Es ist beabsichtigt, dass der Versammlungsleiter gemäß § 131 Abs. 1f AktG festlegen wird, dass das Auskunftsrecht, ebenso wie auch das Nachfragerecht, in der virtuellen Hauptversammlung ausschließlich im Wege der Videokommunikation über das Aktionärsportal ausgeübt werden dürfen.
Wird einem Aktionär eine Auskunft verweigert, so kann dieser gemäß § 131 Abs. 5 AktG verlangen, dass seine Frage und der Grund, aus dem die Auskunft verweigert worden ist, in die notarielle Niederschrift aufgenommen werden; im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung wird gewährleistet, dass jeder elektronisch zu der Versammlung zugeschaltete Aktionär sein Verlangen im Wege der elektronischen Kommunikation über das Aktionärsportal übermitteln kann.
Ist einem Aktionär wegen seiner Eigenschaft als Aktionär eine Auskunft außerhalb der Hauptversammlung gegeben worden, ist diese Auskunft jedem anderen Aktionär auf dessen Verlangen in der virtuellen Hauptversammlung zu geben, auch wenn sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung nicht erforderlich ist (vgl. § 131 Abs. 4 Satz 1 AktG). Im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung wird gewährleistet, dass jeder elektronisch zu der Versammlung zugeschaltete Aktionär sein Verlangen im Wege der elektronischen Kommunikation über das Aktionärsportal übermitteln kann.
Möglichkeit zur Einreichung von Stellungnahmen gemäß §§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 6, 130a Abs. 1 bis 4 AktG
Die ordnungsgemäß zu der virtuellen Hauptversammlung angemeldeten Aktionäre haben gemäß §§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 6, 130a Abs. 1 bis 4 AktG das Recht, bis spätestens 28. April 2023, 24:00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs), Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung im Wege elektronischer Kommunikation einzureichen. Solche Stellungnahmen sind der Gesellschaft in Textform ausschließlich über das Aktionärsportal einzureichen.
Wir bitten den Umfang von Stellungnahmen auf ein angemessenes Maß zu begrenzen, um den Aktionären eine ordnungsgemäße Sichtung der Stellungnahmen zu ermöglichen. Als Orientierung sollte ein Umfang von 10.000 Zeichen dienen. Wir werden zugänglich zu machende Stellungnahmen von Aktionären, einschließlich des Namens und Wohnorts beziehungsweise Sitzes des einreichenden Aktionärs, für ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre im Aktionärsportal unter
bis spätestens 29. April 2023, 24:00 Uhr (MESZ), veröffentlichen.
Im Rahmen der eingereichten Stellungnahmen enthaltene Anträge und Wahlvorschläge, Verlangen, Fragen und Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung werden in der virtuellen Hauptversammlung nicht berücksichtigt; das Stellen von Anträgen bzw. Unterbreiten von Wahlvorschlägen, die Ausübung des Auskunftsrechts, das Stellen von Verlangen sowie die Einlegung von Widersprüchen gegen Beschlüsse der Hauptversammlung ist ausschließlich auf den in dieser Einladung jeweils gesondert beschriebenen Wegen möglich.
Rederecht in der Hauptversammlung gemäß §§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 7, 130a Abs. 5 AktG
Den elektronisch zu der virtuellen Hauptversammlung zugeschalteten Aktionären ist in der Versammlung ein Rederecht gemäß §§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 7, 130a Abs. 5 AktG im Wege der Videokommunikation eingeräumt. Eine entsprechende Bild- und Tonübertragung muss durch den Aktionär gewährleistet werden. Redebeiträge können ab dem Beginn der virtuellen Hauptversammlung über das Aktionärsportal angemeldet werden und können beispielsweise auch Anträge und Wahlvorschläge nach § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AktG sowie Auskunftsverlangen und Nachfragen nach §§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 4, 131 AktG enthalten.
Aktionäre benötigen für die Ausübung des Rederechts ein internetfähiges Endgerät (z. B. PC, Laptop, Tablet oder Smartphone), welches über eine (integrierte oder externe) Kamera und ein (integriertes oder externes) Mikrofon verfügt, auf die jeweils vom Browser aus zugegriffen werden kann. Eine Installation von Softwarekomponenten oder Apps auf dem Endgerät ist nicht erforderlich. Weitere Informationen (z. B. zu kompatiblen Browsern) können im Aktionärsportal abgerufen werden.
Weitere Informationen über das Verfahren der Wortmeldung und Worterteilung in der Hauptversammlung finden Sie im Aktionärsportal.
Vorbehalt der Prüfung der Funktionsfähigkeit der Videokommunikation gemäß § 130a Abs. 6 AktG sowie zeitlich angemessene Gestaltung und Beschränkung des Frage- und Rederechts der Aktionäre
Die Gesellschaft behält sich vor, die Funktionsfähigkeit der Videokommunikation zwischen Aktionär und Gesellschaft in der virtuellen Hauptversammlung und vor einem Redebeitrag zu überprüfen und diesen zurückzuweisen, sofern die Funktionsfähigkeit nicht sichergestellt ist.
Gemäß § 15 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft kann der Versammlungsleiter das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen gestalten und beschränken. Er ist insbesondere berechtigt, zu Beginn der virtuellen Hauptversammlung oder während ihres Verlaufs einen zeitlichen angemessenen Rahmen für den ganzen Hauptversammlungsverlauf, für den einzelnen Tagesordnungspunkt sowie für den einzelnen Redner zu setzen.
Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung gemäß §§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 8, 245 Nr. 1 AktG
Den elektronisch zu der virtuellen Hauptversammlung zugeschalteten Aktionären wird gemäß §§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 8, 245 Nr. 1 AktG ein Recht zum Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung im Wege elektronischer Kommunikation eingeräumt. Ein solcher Widerspruch ist der Gesellschaft in Textform über das Aktionärsportal einzureichen, und zwar zwischen dem Beginn und dem Ende der virtuellen Hauptversammlung am 4. Mai 2023.
Hinweis zur Aktionärshotline
Bei Fragen zur virtuellen Hauptversammlung der Talanx Aktiengesellschaft können Sie sich per E-Mail an
wenden. Zusätzlich steht Ihnen Montag bis Freitag zwischen 09:00 Uhr und 17:00 Uhr (MESZ) die Aktionärshotline unter der Telefonnummer 0800 7823200 aus Deutschland (kostenfrei) oder +49 89 21027 333 aus dem Ausland zur Verfügung.
Weitere Informationen erhalten Sie auch im Internet unter
Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre
Nähere Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß § 122 Abs. 2, § 126, § 127, § 130a, § 131, § 245 Nr. 1 AktG i. V. m. § 118a AktG finden sich auch im Internet unter
Anzahl der Aktien und Stimmrechte
Die Gesamtzahl der Aktien im Zeitpunkt der Einberufung beträgt 253.350.943 Stück. Die Gesamtzahl der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung beträgt 253.350.943.
Internetseite der Gesellschaft, über die die Informationen gemäß § 124a AktG zugänglich sind
Die Einberufung der virtuellen Hauptversammlung mit den gesetzlich geforderten Angaben und Erläuterungen ist auch über die Internetseite
zugänglich. Hier finden Sie zudem die weiteren Informationen gemäß § 124a AktG.
Geschlechterneutrale Sprache
Ausschließlich zum Zwecke der besseren Lesbarkeit wird in dieser Einladung weitgehend auf eine geschlechterspezifische Sprache verzichtet. Alle personenbezogenen Bezeichnungen und Begriffe sind hierbei als geschlechterneutral zu verstehen.
Informationen zum Datenschutz für Aktionäre der Talanx Aktiengesellschaft
Im Folgenden stellen wir Ihnen spezifische Informationen zum Datenschutz für Aktionäre der Talanx Aktiengesellschaft und deren Vertretern, zur Registrierung und Nutzung unseres Aktionärsportals sowie zur Teilnahme an unserer Hauptversammlung zur Verfügung. Im Übrigen verweisen wir auf unsere Allgemeine Datenschutzerklärung gemäß Art. 13 und 14 EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) auf der Internetseite der Gesellschaft unter
1. |
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung/Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten |
Talanx Aktiengesellschaft
HDI-Platz 1
30659 Hannover
+49 511 3747-2227
ir@talanx.com
Den Datenschutzbeauftragten der Talanx Aktiengesellschaft erreichen Sie per Post unter der oben genannten Adresse mit dem Zusatz - Datenschutzbeauftragter - oder per E-Mail unter
2. |
Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung, verarbeitete Datenkategorien |
Die Talanx Aktiengesellschaft verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Aktiengesetzes (AktG).
Die Aktien der Talanx Aktiengesellschaft sind auf den Namen lautende, nennwertlose Stückaktien. Nach § 67 AktG sind bei der Ausgabe von derartigen Namensaktien personenbezogene Daten in das Aktienregister der Gesellschaft einzutragen. Bei diesen handelt es sich um Vor- und Nachnamen, postalische und elektronische Adressdaten, Geburtsdatum des Aktionärs sowie Nennung der Stückzahl oder Aktiennummer. Der Aktionär ist nach § 67 Abs. 1 Satz 2 AktG verpflichtet, diese Angaben der Gesellschaft mitzuteilen. Diese Mitteilung erfolgt in der Regel durch die Kreditinstitute, die beim Erwerb bzw. Verkauf und bei der Verwahrung der Aktien mitwirken. Die Übermittlung an die Talanx Aktiengesellschaft durch die Kreditinstitute erfolgt über die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, die als Zentralverwahrer die technische Abwicklung von Wertpapiergeschäften und die Verwahrung der Aktien für die Kreditinstitute wahrnimmt. Soweit Aktionäre personenbezogene Daten von Bevollmächtigten oder Vertretern der Talanx Aktiengesellschaft mitteilen (z.B. im Rahmen der Anmeldung zur Hauptversammlung), werden diese Daten entsprechend erhoben und gespeichert (regelmäßig Vor- und Nachname sowie Anschrift).
Eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten erfolgt vorrangig zu aktien-, handels- und steuerrechtlichen Zwecken wie
- |
Identifikation der Aktionäre bzw. deren Vertreter, |
- |
Kommunikation und Zusammenarbeit mit Aktionären, |
- |
Bearbeitung von geltend gemachten Aktionärsrechten, |
- |
Führung des Aktienregisters, |
- |
Registrierung und Nutzung eines Aktionärsportals (weitere Informationen finden Sie unten), |
- |
Durchführung und Abwicklung von Hauptversammlungen (weitere Informationen finden Sie unten), |
- |
Erfüllung gesetzlicher Archivierungspflichten (weitere Informationen finden Sie unten). |
Die Datenverarbeitungen basieren auf der Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 c) und Abs. 4 DSGVO i. V. m. dem Aktiengesetz. So ist Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten der Aktionäre für Zwecke der Identifikation, der Kommunikation mit den Aktionären, der Ausübung der Rechte der Aktionäre, der Führung des Aktienregisters und für die Zusammenarbeit mit den Aktionären Art. 6 Abs. 1 c) DSGVO i. V. m. § 67e Abs. 1 AktG.
In Einzelfällen verarbeitet die Talanx Aktiengesellschaft Ihre Daten auch zur Wahrung berechtigter Interessen nach Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn personenbezogene Daten zu statistischen Zwecken verarbeitet werden, etwa zur Entwicklung der Aktionärsstruktur oder der Handelsvolumina oder wenn bei Kapitalerhöhungen einzelne Aktionäre aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit oder ihres Wohnsitzes von der Information über Bezugsangebote ausgenommen werden müssen, um Wertpapiervorschriften solcher Länder einzuhalten.
Soweit Sie das elektronische Anmeldeverfahren zur Hauptversammlung über unser Aktionärsportal nutzen, verarbeiten wir insoweit Ihre Daten mit Ihrer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 a) i. V. m. Art. 7 DSGVO. Ihre Einwilligung ist freiwillig. Sie können Ihre erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass es uns im Falle Ihres Widerrufs ggf. ganz oder teilweise nicht mehr möglich ist, Ihnen das Aktionärsportal zur Verfügung zu stellen.
Soweit Sie Stellungnahmen zur Hauptversammlung elektronisch über unser Aktionärsportal zur Verfügung stellen, verarbeiten wir Ihre Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 c) DSGVO i. V. m. § 130a Abs. 1, Abs. 3 AktG.
Sollte beabsichtigt werden, Ihre personenbezogenen Daten für einen anderen Zweck zu verarbeiten, werden Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen darüber vorher informiert.
Hauptversammlung
Es besteht die Möglichkeit, sich freiwillig für den Versand der Hauptversammlungsunterlagen an die eigene E-Mail-Adresse zu entscheiden. Aktionäre müssen sich dafür im Registrierungstool des Aktionärsportals registrieren. Zur erfolgreichen Durchführung der Registrierung benötigt und verarbeitet die Talanx Aktiengesellschaft die Aktionärsnummer, den Aktionärsnamen und die E-Mail-Adresse (sowie optional die Telefonnummer). Nach erfolgreicher Registrierung speichert die Talanx Aktiengesellschaft die erforderlichen Daten (insbesondere E-Mail-Adresse) im Aktienregister und verarbeitet diese zur Versendung von Hauptversammlungsunterlagen an die der Gesellschaft bekannte E-Mail-Adresse des jeweiligen Aktionärs. Ohne die Bereitstellung der Daten im Registrierungstool des Aktionärsportals kann die Registrierung nicht erfolgreich abgeschlossen werden und der Versand der Hauptversammlungsunterlagen an die E-Mail-Adresse ist nicht möglich. In diesem Fall wird die Talanx Aktiengesellschaft die Hauptversammlungsunterlagen weiterhin an die Postanschrift senden.
Die Talanx Aktiengesellschaft verarbeitet im Rahmen der Anmeldung eines Aktionärs für die Hauptversammlung die erforderlichen im Aktienregister gespeicherten sowie die vom Aktionär angegebenen bzw. aus diesem Anlass von seiner Depotbank übermittelten Daten (insbesondere Vor- und Nachnamen, Wohnort oder Adresse, E-Mail-Adresse Aktienanzahl, Aktiengattung sowie Besitzart).
Die Hauptversammlung wird im Jahr 2023 virtuell abgehalten, die hierfür erforderlichen Datenverarbeitungen sind gemäß § 26n Abs. 1 EGAktG und § 118a Abs. 1 AktG gerechtfertigt.
Soweit die Ausübung von Rechten im Rahmen der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten erfolgt, verarbeitet die Talanx Aktiengesellschaft die in der Vollmachtserteilung angegebenen personenbezogenen Daten des Aktionärs sowie Vor- und Nachname, Wohnort oder Adresse und E-Mail-Adresse des Bevollmächtigten. Im Falle der Erteilung von Vollmacht und Weisungen an einen von der Talanx Aktiengesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter werden zudem die erteilten Weisungen verarbeitet und die Vollmachtserklärung von der Gesellschaft drei Jahre nachprüfbar festgehalten.
In der Hauptversammlung wird im Fall der Vertretung von Stimmrechten durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter gem. § 129 AktG ein Teilnehmerverzeichnis mit den folgenden personenbezogenen Daten geführt: Vor- und Nachname sowie Wohnort des vertretenen Aktionärs und seines Vertreters, Aktienanzahl, Aktiengattung, Anzahl der Stimmrechte und Besitzart. Sofern ein Aktionär verlangt, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt werden, wird die Talanx Aktiengesellschaft diese Gegenstände unter Angabe des Namens des Aktionärs bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß den aktienrechtlichen Vorschriften bekannt machen. Ebenso wird die Talanx Aktiengesellschaft Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß den aktienrechtlichen Vorschriften unter Angabe des Namens des Aktionärs auf der Internetseite der Talanx Aktiengesellschaft zugänglich machen (§§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 AktG).
3. |
Kategorien von Empfängern personenbezogener Daten |
Externe Dienstleister:
Zur Führung des Aktienregisters sowie zur technischen Abwicklung der Hauptversammlung bedient sich die Talanx Aktiengesellschaft folgender externer Dienstleister:
Link Market Services GmbH: |
• |
Verwaltung und technische Führung des Aktienregisters |
• |
Organisation der Hauptversammlungen, Druck und Versand der Aktionärsmitteilungen |
• |
Durchführung und technische Ausführung der Hauptversammlung (im Wesentlichen: Teilnahmeüberprüfung, technische Infrastruktur für Abstimmungen und Dokumentation der Hauptversammlungen) |
GAHRENS + BATTERMANN GmbH & Co. KG: |
• |
Zuschaltung von Aktionären zur Ausübung des Rede- und Fragerechts, Videostreaming |
Weitere Empfänger:
Im Rahmen der Hauptversammlung der Talanx Aktiengesellschaft wird ein Teilnehmerverzeichnis erstellt, welches persönliche Daten der Teilnehmer enthält. Dieses Verzeichnis kann während der Hauptversammlung von anderen Aktionären der Gesellschaft eingesehen werden (§ 129 Abs. 4 AktG). Zudem werden bei der Ausübung von Aktionärsrechten personenbezogene Daten nach gesetzlichen Vorschriften offengelegt. Dies erfolgt beispielsweise im Rahmen der Bekanntmachung der Verlangen auf Ergänzung der Tagesordnung (§ 124 Abs. 1 AktG) sowie von Gegenanträgen und Wahlvorschlägen von Aktionären (§§ 126, 127 AktG). Wenn Aktionären ein Fragerecht während der virtuellen Hauptversammlung im Wege der elektronischen Kommunikation ermöglicht wird, wird dies offengelegt und die Verarbeitung erfolgt gemäß § 131 Abs. 1 und Abs. 1f AktG. Darüber hinaus kann es gesetzlich notwendig werden, dass Ihre personenbezogenen Daten an weitere Empfänger wie etwa an Behörden zur Erfüllung bestimmter Tatbestände übermittelt werden (z. B. beim Überschreiten gesetzlich vorgegebener Stimmrechtsschwellen, an Finanzbehörden oder Strafverfolgungsbehörden).
4. |
Datenübermittlung in ein Drittland |
Eine Übermittlung personenbezogener Daten von Aktionären in Länder außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ist nicht vorgesehen. Sollten Ihre personenbezogenen Daten jedoch in Drittländer übermittelt werden, erfolgt die Übermittlung nur, soweit dem Drittland durch die EU-Kommission ein angemessenes Datenschutzniveau bestätigt wurde oder andere angemessene Datenschutzgarantien (z. B. verbindliche unternehmensinterne Datenschutzvorschriften oder EU- Standardvertragsklauseln) vorhanden sind oder dies aufgrund einer gesetzlich anerkannten Ausnahme für bestimmte Fälle erlaubt ist, z.B. wenn Aktionärsmitteilungen auch an Aktionäre in Drittstaaten übermittelt werden und diese Mitteilungen personenbezogene Daten enthalten (insb. Anträge zur Hauptversammlung unter Nennung des Namens des Antragsstellers) oder soweit zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich.
Bevor eine solche Übermittlung vorgenommen wird, werden Sie auf Basis der gesetzlichen Vorschriften informiert.
5. |
Dauer bzw. Kriterien für Festlegung der Dauer der Datenspeicherung |
Ihre personenbezogenen Daten werden gelöscht, sobald sie für die oben genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind und soweit nicht andere gesetzliche Nachweis- und Aufbewahrungspflichten zu einer weiteren Speicherung verpflichten. Entsprechende Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich unter anderem aus § 257 Handelsgesetzbuch, § 147 Abgabenordnung und § 8 Geldwäschegesetz.
Die im Aktienregister gespeicherten Daten werden während der Haltedauer gespeichert und nach vollständiger Veräußerung Ihrer Anteile auf Grundlage der gesetzlichen Nachweis- und Aufbewahrungspflichten zehn Jahre gespeichert und im Anschluss anonymisiert. Sofern rechtliche Ansprüche von Ihnen geltend gemacht werden oder von der Talanx Aktiengesellschaft erhoben werden, führt dies zu einer Speicherung der personenbezogenen Daten. Grundsätzlich dient dies zur Klärung der Ansprüche und der Durchsetzung in Einzelfällen. Auf Basis der gesetzlichen Verjährungsrechtsgrundlagen kann dies zu einer Speicherung von drei bis dreißig Jahren führen (§ 199 BGB).
Für die personenbezogenen Daten, die im Zusammenhang mit Hauptversammlungen anfallen, beträgt die Speicherdauer regelmäßig bis zu drei Jahre. Sofern Sie den von der Gesellschaft zur Hauptversammlung benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen, ist es gesetzlich vorgeschrieben, die Daten, die dem Nachweis der Bevollmächtigung dienen, nachprüfbar festzuhalten und drei Jahre zugriffsgeschützt aufzubewahren (§ 134 Abs. 3 Satz 5 AktG). Sofern möglich, werden Ihre personenbezogenen Daten anonymisiert.
Aufbewahrungsfristen beginnen mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem das fristauslösende Ereignis stattfindet (z.B. Ende der Aktionärseigenschaft).
6. |
Automatisierte Entscheidungsfindung und Profiling |
Eine automatisierte Entscheidungsfindung und Profiling ist aktuell nicht vorgesehen. Sofern eine automatisierte Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten darin besteht, dass diese Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte, die sich auf Sie beziehen, zu bewerten oder zu analysieren bzw. vorherzusagen, spricht man von Profiling. Bei Änderungen wird Sie die Talanx Aktiengesellschaft entsprechend den rechtlichen Vorgaben hierüber informieren.
7. |
Betroffenenrechte |
Sie können unter der oben genannten Adresse Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen. Darüber hinaus können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Berichtigung oder die Löschung Ihrer Daten verlangen.
Ihnen kann weiterhin ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten sowie ein Recht auf Herausgabe der von Ihnen bereitgestellten Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zustehen. Erteilte Einwilligungen können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Unser Aktionärsportal erreichen Sie direkt über
oder über die Interseite der Gesellschaft unter
Im Aktionärsportal haben Sie Zugriff auf die wesentlichen zu Ihrer Person im Aktienregister verzeichneten Angaben und können uns unter unserer oben genannten Adresse etwaige Berichtigungen mitteilen. Darüber hinaus steht Ihnen die E-Mail-Adresse
für die Übermittlung von Nachrichten zur Verfügung.
8. |
Widerspruchsrecht |
Verarbeiten wir Ihre Daten zur Wahrung berechtigter Interessen, können Sie dieser Verarbeitung bei unserem Datenschutzbeauftragten unter der oben genannten Adresse widersprechen, wenn sich aus Ihrer besonderen Situation Gründe ergeben, die gegen die Datenverarbeitung sprechen. Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten dann nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen. Oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
9. |
Beschwerderecht |
Sie haben die Möglichkeit, sich an den Datenschutzbeauftragten (Kontaktdaten siehe oben) oder an eine Datenschutzaufsichtsbehörde zu wenden.
Die für die Talanx Aktiengesellschaft zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde ist:
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Prinzenstraße 5
30159 Hannover
Telefon: +49 511 120 45 00
Telefax: +49 511 120 45 99
E-Mail: poststelle@lfd.niedersachsen.de
Hannover, im März 2023
Talanx Aktiengesellschaft
Der Vorstand