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DGAP-PVR News vom 12.05.2015

ROY Ceramics SE: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

ROY Ceramics SE 

12.05.2015 18:21

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



Die Golik Holdings Limited, Hamilton, Bermuda, hat uns gemäß § 21 Abs. 1a WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der ROY Ceramics SE, München, zum Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung der Aktien der ROY Ceramics SE zum Handel am regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse am 29. April 2015 3,81% der Stimmrechte (das entspricht 500000 Stimmrechten) betragen hat.



12.05.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

 
Sprache:      Deutsch
Unternehmen:  ROY Ceramics SE
              Bockenheimer Landstr. 17/19
              60325 Frankfurt am Main
              Deutschland
Internet:     www.royceramics.de
 
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