Die The Capital Group Companies, Inc., Los Angeles, Vereinigte Staaten von Amerika hat uns gemäß § 43 Abs. 1 WpHG am 31.07.2018 im Zusammenhang mit der Überschreitung bzw. Erreichung der 10%-Schwelle oder einer höheren Schwelle vom 20.07.2018 über Folgendes informiert:
- Die Investition dient der Erzielung von Handelsgewinn.
- Der Meldepflichtige beabsichtigt nicht innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.
- Der Meldepflichtige strebt keine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen des Emittenten an.
- Der Meldepflichtige strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik an.
- Hinsichtlich der Herkunft der für den Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel teilt The Capital Group Companies, Inc. gemäß § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 WpHG mit, dass die Stimmrechte der The Capital Group Companies, Inc. zugerechnet wurden. Daher hat die The Capital Group Companies, Inc. den Erwerb weder aus Eigenmitteln noch aus Fremdmitteln finanziert.