Rheinmetall AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung Rheinmetall AG 18.05.2015 20:50 Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Die J.P. Morgan Capital Holdings Limited, London, Großbritannien hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 13.05.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Rheinmetall AG, Düsseldorf, Deutschland am 11.05.2015 die Schwelle von 3% und 5% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 8,23% (das entspricht 3257568 Stimmrechten) betragen hat. 8,23% der Stimmrechte (das entspricht 3257568 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der Rheinmetall AG jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: J.P. Morgan Securities plc, J.P. Morgan Chase International Holdings, J.P. Morgan Chase (UK) Holdings Limited. 18.05.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de Sprache: Deutsch Unternehmen: Rheinmetall AG Rheinmetall Platz 1 40476 Düsseldorf Deutschland Internet: www.rheinmetall.com Ende der Mitteilung DGAP News-Service |