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DGAP-PVR News vom 27.04.2015

Korrektur - Rheinmetall AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Rheinmetall AG 

27.04.2015 13:47

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



Korrektur der Veröffentlichung vom 23.04.2015


Die UBS Group AG, Zürich, Schweiz hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 22.04.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Rheinmetall AG, Düsseldorf, Deutschland am 17.04.2015 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,64% (das entspricht 1440320 Stimmrechten) betragen hat.
3,64% der Stimmrechte (das entspricht 1440320 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende Aktionäre, deren Stimmrechtsanteil an der Rheinmetall AG jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: UBS AG.



27.04.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

 
Sprache:      Deutsch
Unternehmen:  Rheinmetall AG
              Rheinmetall Platz 1
              40476 Düsseldorf
              Deutschland
Internet:     www.rheinmetall.com
 
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