Korrektur - Rheinmetall AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung Rheinmetall AG 27.04.2015 13:47 Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Korrektur der Veröffentlichung vom 23.04.2015 Die UBS Group AG, Zürich, Schweiz hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 22.04.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Rheinmetall AG, Düsseldorf, Deutschland am 17.04.2015 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,64% (das entspricht 1440320 Stimmrechten) betragen hat. 3,64% der Stimmrechte (das entspricht 1440320 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende Aktionäre, deren Stimmrechtsanteil an der Rheinmetall AG jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: UBS AG. 27.04.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de Sprache: Deutsch Unternehmen: Rheinmetall AG Rheinmetall Platz 1 40476 Düsseldorf Deutschland Internet: www.rheinmetall.com Ende der Mitteilung DGAP News-Service |