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DGAP-PVR News vom 27.12.2013

Rheinmetall AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Rheinmetall AG 

27.12.2013 12:06

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



Veröffentlichung gem. § 26 Abs. 1 WpHG 

BlackRock Holdco 2, Inc., Wilmington, DE, USA, hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 17. Dezember 2013 die Schwelle von 5 % unterschritten hat und zu diesem Tag 4,975 % (1.969.995 Stimmrechte) beträgt.
Davon sind ihr 4,975 % (1.969.995 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6  in    Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen.

Rheinmetall AG
Der Vorstand


Veröffentlichung gem. § 26 Abs. 1 WpHG 

BlackRock Financial Management, Inc., New York, USA, hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 17. Dezember 2013 die Schwelle von 5 % unterschritten hat und zu diesem Tag 4,975 % (1.969.995 Stimmrechte) beträgt.
Davon sind ihr 4,975 % (1.969.995 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6  in    Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen.

Rheinmetall AG
Der Vorstand




Veröffentlichung gem. § 26 Abs. 1 WpHG 

BlackRock Holdco 2, Inc., Wilmington, DE, USA, hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 20. Dezember 2013 die Schwelle von 5 % überschritten hat und zu diesem Tag 5,02 % (1.986.892 Stimmrechte) beträgt.
Davon sind ihr 5,02 % (1.986.892 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen.

Rheinmetall AG
Der Vorstand


Veröffentlichung gem. § 26 Abs. 1 WpHG 

BlackRock Financial Management, Inc., New York, USA, hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 20. Dezember 2013 die Schwelle von 5 % überschritten hat und zu diesem Tag 5,02 % (1.986.892 Stimmrechte) beträgt.
Davon sind ihr 5,02 % (1.986.892 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen.

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