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DGAP-PVR News vom 12.08.2013

QSC AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

QSC AG 

12.08.2013 13:14

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Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie)
1. Die Norges Bank (Zentralbank von Norwegen), Oslo, Norwegen, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 WpHG am 08. August 2013 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der QSC AG, Köln, Deutschland, am 06. August 2013 die Schwelle von 3% unterschritten hat und zu diesem Tag 2,99%     (3.702.722 Stimmrechte) beträgt.

2. Das Finanzministerium, Oslo, Norwegen, hat uns im Namen und im Auftrag des Staates Norwegen gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 WpHG am 08. August 2013 mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil des Staates Norwegen an der QSC AG, Köln, Deutschland, am 06. August 2013 die Schwelle von 3% unterschritten hat und zu diesem Tag 2,99% (3.702.722 Stimmrechte) beträgt. Davon werden dem Staat Norwegen 2,99% (entsprechend 3.702.722 Stimmrechten) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet.
Köln, im August 2013

QSC AG  
Der Vorstand



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