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DGAP-Ad-hoc News vom 09.01.2013

QSC beschließt Einziehung eigener Aktien unter Kapitalherabsetzung

QSC AG  / Schlagwort(e): Sonstiges

09.01.2013 11:21

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QSC beschließt Einziehung eigener Aktien unter Kapitalherabsetzung
Köln, 9. Januar 2013. Auf der Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 20. Mai 2010 zu Punkt 5 der Tagesordnung hat der Vorstand der QSC AG (WKN 513700/ ISIN DE0005137004) mit Zustimmung des Aufsichtsrates vom heutigen Tage beschlossen, bereits erworbene eigene Aktien im Wege des vereinfachten Verfahrens nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 6 AktG unter Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft einzuziehen.
Durch diesen Beschluss werden alle derzeit von der QSC AG gehaltenen 13.629.913 auf den Namen lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie eingezogen. Das Grundkapital der Gesellschaft reduziert sich durch die Einziehung der eigenen Aktien von in das Handelsregister eingetragenen EUR 137.256.877,00 um EUR 13.629.913,00 auf EUR 123.626.964,00. Der rechnerische Anteil am Grundkapital der ausgegebenen Aktien bleibt unverändert mit EUR 1,00 je Aktie bestehen. Die QSC AG geht davon aus, dass die Einziehung und Kapitalherabsetzung voraussichtlich am 11. Januar 2013 wirksam wird.
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