Mit Bezug auf die Stimmrechtsmitteilungen nach §§ 33, 34 Wertpapierhandelsgesetz ('WpHG') von Daniel Křetínský, Patrik Tkáč (Konzernmitteilungen) und Roman Korbačka vom 11. März 2020 betreffend die ProSiebenSat.1 Media SE teilen wir Ihnen im eigenen Namen und seitens Daniel Křetínský und Patrik Tkáč zugleich auch im Namen von CZECH MEDIA INVEST a.s. und RUBY Equity Investment S.à r.l. (zusammen die 'Meldepflichtigen') gemäß § 43 WpHG wegen des Überschreitens der Schwelle von 10 % der Stimmrechte aus Aktien der ProSiebenSat.1 Media SE im Hinblick auf die mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgten Ziele und die Herkunft der für den Erwerb verwendeten Mittel Folgendes mit:
1. Der Erwerb der Stimmrechte an ProSiebenSat.l Media SE dient der Umsetzung strategischer Ziele.
2. Wir beabsichtigen, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte zu erwerben.
3. Wir beabsichtigen, entsprechend unserer Beteiligung an ProSiebenSat.1 Media SE, Einfluss auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der ProSiebenSat.1 Media SE zu nehmen.
4. Wir streben derzeit keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der ProSiebenSat. 1 Media SE insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik an.
5. Soweit Stimmrechte durch die RUBY Equity Investment S.à r.l. erworben wurden, teilen wir gemäß § 43 Abs. 1Satz 4 WpHG mit, dass der Erwerb der Stimmrechte aus Fremdmitteln finanziert wurde. Bei den übrigen Meldepflichtigen erfolgte der Erwerb als Folge der Zurechnung der Stimmrechte nach § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG bzw. § 34 Abs. 2 WpHG, so dass zur Finanzierung des Erwerbs der Stimmrechte weder Eigen- noch Fremdmittel aufgewendet wurden.