Nordex SE: 6.684.499 Aktien mit einem Emissionserlös in Höhe von rund 56 Millionen Euro erfolgreich platziert Hamburg 29. März 2011 / Die Nordex SE (ISIN DE000A0D6554) hat 6.684.499 neue, auf den Inhaber lautende Stückaktien aus der am gestrigen Tag beschlossenen Kapitalerhöhung gegen Bareinlage ausgegeben. Die neuen Anteile wurden bei institutionellen Anlegern im Rahmen eines Accelerated Bookbuildings zu einem Platzierungspreis von 8,40 Euro je Aktie platziert. Die Durchführung der Kapitalerhöhung wird voraussichtlich am 30. März 2011 in das Handelsregister eingetragen. Die neuen Aktien werden prospektfrei voraussichtlich ebenfalls am 30. März 2011 zum Handel im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse sowie zum Teilbereich des Regulierten Markts mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen und am darauffolgenden Handelstag, dem 31. März 2011 in die bestehende Notierung einbezogen. Die neuen Aktien sind ab 1. Januar 2010 gewinnanteilberechtigt. Aus der Kapitalerhöhung fließt der Gesellschaft - vorbehaltlich der Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister - ein Bruttoemissionserlös in Höhe von rund 56 Millionen Euro zu. Die Nordex SE wird die ihr aus der Kapitalerhöhung zufließenden Mittel für zusätzliche Investitionen in Forschung und Entwicklung, insbesondere neue Turbinengenerationen im Bereich Onshore sowie Offshore verwenden. Ergänzend prüft die Gesellschaft, in Abhängigkeit vom Marktumfeld, Opportunitäten in den Fremdkapitalmärkten. Barclays Capital, die Investment Banking Division der Barclays Bank PLC begleitet die Kapitalerhöhungstransaktion als Sole Bookrunner.
Vereinigte Staaten von Amerika Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot noch einen Teil eines Angebots zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapie-ren in den Vereinigten Staaten von Amerika dar. Die hierin genannten Aktien der Nordex SE (die 'Aktien') sind und werden weder nach den Vorschriften des United States Securities Act of 1933 in der jeweils gültigen Fassung ('Securities Act') noch nach dem Wertpapierrecht von Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika registriert und werden in den Vereinigten Staaten von Amerika nicht angeboten und verkauft. Die Aktien dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika oder an Personen in den Vereinigten Staaten von Amerika weder an-geboten noch verkauft noch direkt oder indirekt dorthin geliefert werden, außer in Ausnahme-fällen aufgrund einer Befreiung von den Registrierungserfordernissen des Securities Act oder des Rechts eines Einzelstaats der Vereinigten Staaten von Amerika. Kanada, Australien und Japan |