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DGAP-Ad-hoc News vom 03.05.2017

Adinotec AG: Abschreibung der Beteiligung an der Adinotec Slowakei s.r.o. (Aktualisierung) - Vorstand stellt den Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals im Sinne von § 92 Abs. 1 AktG fest - Außerordentliche Hauptversammlung

Adinotec AG / Schlagwort(e): Sonstiges

03.05.2017 / 18:11 CET/CEST
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Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR

Adinotec AG: Abschreibung der Beteiligung an der Adinotec Slowakei s.r.o. (Aktualisierung) - Vorstand stellt den Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals im Sinne von § 92 Abs. 1 AktG fest - Außerordentliche Hauptversammlung

München, 03. Mai 2017 - Der Vorstand der Adinotec AG, München, teilt mit, dass nach dem derzeitigen Stand der Rechnungslegung bei pflichtmäßigem Ermessen angenommen werden muss, dass ein Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals im Sinne von § 92 Abs. 1 AktG eingetreten ist. Wesentlicher Grund hierfür ist der nicht liquiditätswirksame Abschreibungsbedarf auf die Beteiligung an der Adinotec Slowakei s.r.o., über den der Vorstand bereits berichtet hatte (siehe Ad-hoc-Meldung vom 09. April 2017). Nach aktualisiertem Stand der Beurteilung durch den Vorstand sind die dem Abschreibungsbedarf zugrunde liegenden Umstände richtigerweise als wertbegründende Tatsachen im bisherigen Verlauf des Geschäftsjahres 2017 und damit als nach § 285 Nr. 33 HGB im Anhang zum Jahresabschluss 2016 anzugebender Vorgang von besonderer Bedeutung einzustufen. In der Bilanz (und der Gewinn- und Verlustrechnung) zum 31.12.2016 wird sich der Abschreibungsbedarf somit nach derzeitigem Erkenntnisstand noch nicht niederschlagen.

Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben wird der Vorstand der Adinotec AG unverzüglich eine Hauptversammlung einberufen und ihr gemäß § 92 Abs. 1 AktG den Verlust anzeigen.

Vorstand und Aufsichtsrat werden Möglichkeiten von Kapitalmaßnahmen prüfen.




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Susan Hoffmeister
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