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DGAP-Ad-hoc News vom 25.10.2017

Mynaric AG legt Ausgabepreis auf 54,00 Euro je Aktie fest

Mynaric AG / Schlagwort(e): Börsengang
Mynaric AG legt Ausgabepreis auf 54,00 Euro je Aktie fest

25.10.2017 / 19:18 CET/CEST
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Mynaric AG legt Ausgabepreis auf 54,00 Euro je Aktie fest
 

München, 25. Oktober 2017 - Die Mynaric AG, Spezialist für innovative Laser-basierte Kommunikationsnetzwerke in der Luft und im Weltall, hat den Ausgabepreis für ihre Aktien auf 54,00 Euro je Aktie festgelegt. Die Preisfestlegung erfolgte damit am oberen Ende der Preisspanne, die zwischen 45,00 Euro und 54,00 Euro je Aktie lag. Zum Platzierungspreis war der Börsengang der Mynaric AG über 4-fach gezeichnet.

Das Angebot der Mynaric AG umfasste bis zu 440.000 Aktien aus einer Kapitalerhöhung sowie eine Mehrzuteilungsoption ("Greenshoe-Option"), bestehend aus weiteren bis zu 66.000 Aktien, ebenfalls aus einer Kapitalerhöhung. Alle angebotenen 506.000 Aktien wurden platziert. Das Platzierungsvolumen inklusive der Greenshoe-Option beträgt somit insgesamt rund 27,3 Millionen Euro.

Der mit dem Börsengang erzielte Emissionserlös soll vorrangig für den Aufbau einer Serienproduktion verwendet werden, wofür Investitionen in Messsysteme und Montagekapazitäten erforderlich sind. Darüber hinaus sollen die Mittel für die weitere Entwicklung der Laserterminals für die Raumfahrt sowie für die allgemeine Weiterentwicklung der Leistungsfähigkeit der Produkte und die weitere Internationalisierung verwendet werden.

Die Aktien der Mynaric AG werden voraussichtlich ab dem 30. Oktober 2017 im Scale-Segment der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt. Die Aktien tragen die internationale Wertpapierkennnummer (ISIN) DE000A0JCY11 und die Wertpapierkennnummer (WKN) A0JCY1.

Hauck & Aufhäuser begleitet als Sole Global Coordinator und Bookrunner den Börsengang.
 

Über die Mynaric AG

Mynaric (vormals Vialight Communications) ist ein Hersteller von Laserkommunikations-technologien zum Aufbau von dynamischen Kommunikationsnetzwerken in der Luft und im Weltall. Zu den Produkten für die kabellose Datenübertragung gehören Bodenstationen und Laserterminals, die es ermöglichen, sehr umfangreiche Datenmengen mit einer hohen Geschwindigkeit über lange Strecken kabellos zu übermitteln.
 

Pressekontakt 

Jan Hutterer
Kirchhoff Consult AG
mynaric@kirchhoff.de
+49 40 609 186 65
www.kirchhoff.de

Mynaric AG
Friedrichshafener Str. 3
82205 Gilching
Germany
www.mynaric.com
 

Wichtige Hinweise:
Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren dar. Das Angebot ist inzwischen beendet. Eine Zeichnung von Aktien der Mynaric AG im Rahmen des Angebots ist nicht mehr möglich. Das Angebot in Deutschland erfolgte ausschließlich auf der Grundlage des veröffentlichten und bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hinterlegten Wertpapierprospekts, der auf der Website der Mynaric AG (www.mynaric.com) in der Rubrik "Investor Relations" zum Download bereit steht. Kopien dieses Wertpapierprospekts sind zudem bei der Mynaric AG, Friedrichshafener Straße 3, 82205 Gilching, Landkreis Starnberg, Deutschland, kostenfrei erhältlich.
Diese Bekanntmachung ist kein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika. Die Angebotenen Aktien sind und werden weder nach den Vorschriften des United Securities Act von 1933 in seiner jeweils geltenden Fassung ("US Securities Act") noch bei den Wertpapieraufsichtsbehörden von Einzelstaaten oder anderen Jurisdiktionen der Vereinigten Staaten von Amerika registriert. Sie werden demzufolge dort weder angeboten noch verkauft, außer aufgrund einer Befreiung von den Registrierungserfordernissen des US Securities Act bzw. im Rahmen einer Transaktion, auf die die Registrierungserfordernisse des US Securities Act nicht anwendbar sind.
Im Vereinigten Königreich dürfen diese Informationen nur weitergegeben werden und richten sich nur an (i) professionelle Anleger im Sinne des Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils gültigen Fassung (die "Order"), oder (ii) vermögende Gesellschaften (high net worth companies), die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen (alle diese Personen werden hierin zusammen als "Relevante Personen" bezeichnet). Die Wertpapiere sind ausschließlich für Relevante Personen erhältlich, und jede Einladung zur Zeichnung, zum Kauf oder anderweitigem Erwerb solcher Wertpapiere bzw. jedes Angebot hierfür oder jede Vereinbarung hierzu wird nur mit Relevanten Personen eingegangen. Jede Person, die keine Relevante Person ist, sollte nicht aufgrund dieser Bekanntmachung handeln oder sich auf diese Bekanntmachung oder ihren Inhalt verlassen.
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