The Capital Group Companies, Inc., Los Angeles, CA, USA hat uns gemäß § 27a Abs. 1 WpHG am 01.06.2017 im Zusammenhang mit der Überschreitung der 10%-Schwelle vom 15.05.2017 über Folgendes informiert:
1. The Capital Group Companies, Inc. ist weder direkt, noch indirekt Inhaberin der Aktien, deren Stimmrechte ihr zugerechnet werden. Vielmehr gehören diese Aktien zu einem oder mehreren von Tochtergesellschaften der The Capital Group Companies, Inc. verwalteten Vermögen. The Capital Group Companies, Inc. verfolgt daher keine strategischen Ziele mit der Investition.
2. The Capital Group Companies, Inc. beabsichtigt innerhalb der nächsten zwölf Monate nicht, auf eigene Rechnung weitere Stimmrechte an der MTU Aero Engines AG zu erwerben oder auf sonstige Weise zu erlangen. The Capital Group Companies, Inc. kann nicht beurteilen, ob die von ihren Tochtergesellschaften verwalteten Vermögen innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte an der MTU Aero Engines AG erwerben oder auf sonstige Weise erlangen werden. Jedweder Erwerb hängt von den jeweiligen Marktkonditionen und den Investmentzielen der individuellen verwalteten Vermögen ab.
3. The Capital Group Companies, Inc. strebt keine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der MTU Aero Engines AG an.
4. The Capital Group Companies, Inc. strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der MTU Aero Engines AG, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik, an.
5. Hinsichtlich der Herkunft der für den Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel teilt The Capital Group Companies, Inc. gemäß § 27a Abs. 1 Satz 4 WpHG mit, dass die Stimmrechte der The Capital Group Companies, Inc. gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 i. V. m. § 22 Abs. 1 S. 2 und 3 WpHG zugerechnet wurden. Daher hat The Capital Group Companies, Inc. den Erwerb weder aus Eigenmitteln noch aus Fremdmitteln finanziert.