GEA Group Aktiengesellschaft: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung GEA Group Aktiengesellschaft / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie) Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. GEA Group Aktiengesellschaft, Bochum ISIN: DE0006602006 // WKN: 660200 Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG Im Namen und im Auftrag des Staates Norwegen hat uns das Königliche Finanzministerium, Oslo, Norwegen, am 09. März 2009, nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil des Staates Norwegen an der GEA Group Aktiengesellschaft, Bochum, Deutschland, am 04. März 2009 die Schwelle von 3% überschritten hat und an diesem Tag 3,01% (5 541 946 Stimmrechte) betrug. Davon sind dem Staat Norwegen 3,01% (5 541 946 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei über das folgende vom Staat Norwegen kontrollierte Unternehmen, dessen Stimmrechtsanteil an der GEA Group Aktiengesellschaft 3% oder mehr beträgt, gehalten: Norges Bank (Zentralbank Norwegen), Oslo, Norwegen. Bochum, den 10. März 2009 GEA Group Aktiengesellschaft Der Vorstand 10.03.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP Sprache: Deutsch Emittent: GEA Group Aktiengesellschaft Dorstener Straße 484 44809 Bochum Deutschland Internet: www.geagroup.com Ende der Mitteilung DGAP News-Service |