LANXESS AG:Bekanntmachung der LANXESS AG gem. § 14 Abs. 2 WpHG i.V.m. Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 LANXESS AG / Sonstiges Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Bekanntmachung der LANXESS AG gem. § 14 Abs. 2 WpHG i.V.m. Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 Die LANXESS AG wird ab dem 23. Juli 2007 106.800 eigene Aktien zur Durchführung eines Belegschaftsaktienprogramms erwerben. Der Erwerb der Aktien wird ausschließlich im XETRA-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse erfolgen. Der jeweilige Erwerbspreis (ohne Nebenkosten) darf den am selben Tag in der Eröffnungsauktion des XETRA-Handels der Frankfurter Wertpapierbörse ermittelten Börsenkurs nicht um mehr als 10% unter- oder überschreiten. Der Erwerb eigener Aktien durch die LANXESS AG wird spätestens am 10. August 2007 abgeschlossen sein. Weitere Einzelheiten hierzu finden sich auf der Homepage der LANXESS AG. Leverkusen, im Juli 2007 Der Vorstand DGAP 19.07.2007 Sprache: Deutsch Emittent: LANXESS AG Gebäude K10 51369 Leverkusen Deutschland Telefon: +49 (0)214 30 33333 Fax: +49 (0)214 30 40 944 E-mail: ir@lanxess.com Internet: www.lanxess.com ISIN: DE0005470405 WKN: 547040 Indizes: MDAX Börsen: Amtlicher Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Hannover, München, Hamburg, Düsseldorf, Stuttgart; Terminbörse EUREX Ende der Mitteilung DGAP News-Service |