Intertainment AG

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DGAP-IRE News vom 05.10.2009

Intertainment AG: Intertainment erzielt im ersten Quartal - aufgrund von Wechselkurseffekten - ein positives Ergebnis

Intertainment AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 37x WpHG
05.10.2009 

Zwischenmitteilung nach § 37x WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



Die Intertainment AG, München, hat im ersten Quartal des Geschäftsjahres 2009 ihr Konzernergebnis gegenüber dem Vorjahreszeitraum verbessert. Sie erzielte ein EBIT in Höhe von 1,5 Mio. Euro, nach -2,6 Mio. Euro im vergleichbaren Vorjahreszeitraum. Die Ergebnisverbesserung beruht insbesondere auf Wechselkurseffekten.

In der Bilanz zum 31. März 2009 sind im Wesentlichen Schadensersatzforderungen aus Rechtsstreitigkeiten in den USA mit 41,8 (31.12.2008: 39,7) Mio. Euro enthalten. Sie stehen unverändert in Zusammenhang mit dem Ende 2000 aufgedeckten Budgetbetrug zulasten von Intertainment und den daraus resultierenden juristischen Auseinandersetzungen in den USA. Gleichzeitig erhöhten sich auch die Rückstellungen für Prozesserlösbeteiligungen. Die Rückstellungen belaufen sich insgesamt auf 15,9 Mio. Euro.

Aufgrund der Folgen des Budgetbetrugs ist das operative Geschäft von Intertainment nahezu zum Erliegen gekommen, so dass in der Berichtsperiode keine Umsatzerlöse erzielt werden konnten. Das EBIT des Intertainment Konzerns ist im Wesentlichen durch Bewertungseffekte der Schadensersatzforderungen und von Kosten, die im direkten Zusammenhang mit diesen stehen, geprägt. So beinhaltet der sonstige betriebliche Ertrag Kursgewinne aus der Bewertung der Schadensersatzforderungen mit 2,1 Mio. Euro und der sonstige betriebliche Aufwand die geschätzten gestiegenen Verpflichtungen für Prozesserlösbeteiligungen in Höhe von 0,4 Mio. Euro.  
Intertainment verfügt zum 31. März 2009 über Zahlungsmittel in Höhe von 0,1 (31.12.2008: 0,2) Mio. Euro. Insgesamt gewährte der Großaktionär, die MK Medien Beteiligungs GmbH, im ersten Quartal 2009 Darlehen in Höhe von 0,4 Mio. Euro. Mit dieser Maßnahme wurde in erster Linie die Finanzierung der sehr kostenintensiven juristischen Auseinandersetzungen in den USA sicher gestellt. Zum 31. März 2009 lief ein mit der MK Medien Beteiligungs GmbH bestehender Rahmenkreditvertrag über 1,9 Mio. Euro aus. Eine Verlängerung erfolgte nicht. Im Zeitraum April bis September 2009 wurden aber weitere Darlehensvereinbarungen zwischen der MK Medien Beteiligungs GmbH und Intertainment über insgesamt 1,5 Mio. Euro abgeschlossen. Auch sie dienten insbesondere der Finanzierung der Rechtsstreitigkeiten in den USA.
Im Rahmen der juristischen Auseinandersetzungen waren nach wie vor das Insolvenzverfahren des ehemaligen Filmproduzenten Franchise Pictures und anderer Parteien anhängig sowie das Schiedsgerichtsverfahren gegen die Comerica Bank.

Wesentliche Ereignisse im ersten Quartal 2009 sowie nach Ende des Berichtszeitraums

Insolvenzverfahren von Franchise Pictures
Beim Insolvenzverfahrens von Franchise Pictures kam es in den ersten Monaten 2009 zu einem Vergleich zwischen dem Insolvenzverwalter und einem Gläubiger, der eine bevorrechtigte Forderung geltend gemacht hatte. Diesem stimmten auch die anderen Gläubiger zu. Darüber hinaus arbeitete der Insolvenzverwalter an der Aufstellung eines Auszahlungsplans für die Gläubiger.

Er hat Intertainment inzwischen darüber informiert, dass Intertainment Zahlungen in Höhe von ca. 4 Mio. US-Dollar aus dem Insolvenzverfahren erwartet werden können. Dabei strebt der Insolvenz¬verwalter seinen Angaben zufolge eine erste Teilauszahlung in Höhe von rund 50 Prozent des von ihm genannten Gesamtbetrages voraussichtlich im ersten Quartal 2010 an. Diese Aussage steht allerdings ausdrücklich unter Vorbehalt, da sich die weitere Entwicklung des Insolvenzverfahrens nicht mit absoluter Gewissheit voraussehen lässt.

Eine komplette Auszahlung ist nach Angaben des Insolvenzverwalters unter anderem aufgrund von noch nicht geprüften Steuerforderungen sowie von ebenfalls noch nicht geprüften Gewinnbeteiligungsansprüchen von Schauspielern und Produzenten nicht möglich. Der Insolvenzverwalter erwartet, dass über diese Ansprüche frühestens gegen Ende 2009 bzw. Anfang 2010 entschieden wird.

Schiedsgerichtsverfahren gegen die Comerica Bank
Bei dem Schiedsgerichtsverfahren gegen die Comerica Bank legten die Schiedsrichter im Januar 2009 einen Zeitplan für die mündliche Verhandlung fest. Als ersten Verhandlungstag bestimmten sie den 27. Oktober 2009, als letzten Verhandlungstermin den 10. Dezember 2009. Im August 2009 änderten sie den Zeitplan allerdings und legten den 6. April 2010 als neuen Termin für den Beginn der mündlichen Verhandlung fest. Letzter mündlicher Verhandlungstermin ist nach dem neuen Zeitplan der 14. Mai 2010.
Das Schiedsgerichtsverfahren selbst befand sich im ersten Quartal weiter in der Beweiserhebungsphase. Nach dem Ende des ersten Quartals 2009 schloss Intertainment die von den Schiedsrichtern angeordnete Übergabe des bis Mitte 2005 erfolgten kompletten E-Mail-Verkehrs von Intertainment an die Comerica Bank weitestgehend ab. Darüber hinaus bereiteten beide Parteien die vor der eigentlichen mündlichen Verhandlung anstehenden Zeugenbefragungen vor. Diese begannen im Juli 2009.
In den ersten Monaten 2009 entschloss sich Intertainment zudem dazu, seine Anwälte in den USA zu wechseln und beauftrage eine in Los Angeles ansässige Kanzlei mit der Betreuung der in den USA anhängigen Verfahren.
Prognosebericht
Die Annahmen zur Prognose des Intertainment Konzerns bestehen unverändert fort. Wir verweisen diesbezüglich auf unsere Ausführungen des Konzernlageberichtes 2008.

Risikobericht
Die Finanzkennzahlen für das erste Quartal 2009 wurden unter der Prämisse der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ('Going Concern') aufgestellt. Das Management von Intertainment geht von einer positiven Fortbestehensprognose aus, so dass Intertainment mit überwiegender Wahrscheinlichkeit im laufenden und den folgenden Geschäftsjahren seine geschäftlichen Aktivitäten unter Einhaltung der Zahlungsverpflichtungen fortführen kann. Der positiven Fortbestehensprognose liegt eine integrierte Unternehmensplanung zugrunde, aus der ein detaillierter Finanzplan abgeleitet wurde. Bestandteil ist die Finanzierung des künftigen Geschäftsbetriebs, der Rechtsstreitigkeiten und der sonstigen Finanzierungs-aktivitäten. Insgesamt ist die Einschätzung des Fortbestandes der Unternehmenstätigkeit von wesentlichen Unsicherheiten geprägt, die zum aktuellen Zeitpunkt nicht mit abschließender Sicherheit beurteilt werden können. Im Einzelnen handelt es sich um:
- Sicherstellung der Finanzierung der Rechtsstreitigkeiten in den USA - Realisierung der Mittelzuflüsse aus der Abwicklung der Insolvenz von Franchise Pictures
- Realisierung der Mittelzuflüsse aus der Abwicklung der Rechtsstreitigkeiten gegen die Comerica Bank.

Soweit die Mittelzuflüsse der Finanzplanung nicht wie geplant eintreten, ist der Fortbestand von Intertainment in hohem Maße - auch sehr kurzfristig - wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung sowie der damit verbundenen Einleitung eines Insolvenzverfahrens gefährdet.
Im Übrigen verweisen wir zu den Risiken, insbesondere zu den bestandsgefährdenden Risiken, auf unsere Ausführungen im Konzernabschluss 2008. Diese gelten unverändert fort.

Ende der Zwischenmitteilung



05.10.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP

 
Sprache:      Deutsch
Unternehmen:  Intertainment AG
              Karl-Scharnagl-Ring 7
              80539 München
              Deutschland
Internet:     investor@intertainment.de
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service  



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