Intertainment AG: Verlust von Intertainment steigt aufgrund von Wechselkurseffekten Intertainment AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 37x WpHG Zwischenmitteilung nach § 37x WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Verlust von Intertainment steigt aufgrund von Wechselkurseffekten München, 19. Mai 2008 - Die Intertainment AG, München, hat im ersten Quartal des laufenden Geschäftsjahres 2008 schlechter abgeschnitten als im vergleichbaren Vorjahreszeitraum, bei den Rechtsstreitigkeiten in den USA aber Fortschritte erzielt. Aufgrund der anhängigen Rechtsstreitigkeiten verfügte Intertainment auch im ersten Quartal 2008 nur über ein sehr eingeschränktes operatives Geschäft. Der Konzernumsatz fiel in der Berichtsperiode auf 0,2 Mio. Euro nach 0,5 Mio. Euro im vergleichbaren Vorjahreszeitraum. Die Umsatzerlöse resultierten aus dem Verkauf sowie der Verwertung von Filmrechten aus dem Altbestand von Intertainment. Neue Filmrechte wurden im Berichtszeitraum nicht erworben. Das EBIT des Konzerns sank auf -2,6 Mio. nach -0,3 Mio. Euro im ersten Quartal 2007. Diese negative Ergebnisentwicklung resultiert insbesondere aus Wechselkursverlusten. Aufgrund der Veränderung des US-Dollars zum Euro wurden die bilanzierten Schadensersatzforderungen aus den Rechtsstreitigkeiten in USA weiter verringert. Diese reduzierten sich zum 31. März 2008 auf 36,6 Mio. Euro, nach 39,3 Mio. Euro zum 31. Dezember 2007. Darüber hinaus beinhaltet das negative Ergebnis insbesondere die laufenden Verwaltungskosten von Intertainment. Die flüssigen Mittel betrugen zum Ende des ersten Quartals 0,2 Mio. Euro, nach 0,1 Mio. Euro zum 31. Dezember 2007. Der Schwerpunkt der Tätigkeit von Intertainment bildete im ersten Quartal 2008 weiterhin die Durchsetzung der eigenen Ansprüche in den anhängigen Rechtsstreitigkeiten in USA. Diese umfassen die weitere Abwicklung des Insolvenzverfahrens von Franchise Pictures und das laufende Schiedsverfahren gegen die Comerica Bank. Insolvenzverfahren von Franchise Pictures Im Rahmen des Insolvenzverfahrens des US-Filmproduzenten Franchise Pictures konnte sich Intertainment im Berichtszeitraum mit dem Insolvenzverwalter über die verbindliche Anerkennung der Ansprüche von Intertainment einigen. Franchise Pictures verzichtet in diesem Zusammenhang auf das Recht, Berufung gegen das im Schadensersatzprozess gegen Franchise Pictures gefällte Urteil einzulegen. Eine entsprechende Vereinbarung wurde rechtswirksam abgeschlossen und vom Insolvenzgericht bestätigt. Entwicklung des Schiedsverfahrens gegen die Comerica Bank Das Schiedsgerichtsverfahren gegen die Comerica Bank befand sich im ersten Quartal 2008 weiter in der Beweiserhebungsphase. Das Schiedsgericht lehnte Mitte Februar 2008 den Antrag der Comerica Bank sowie der Bank-Manager Rector und Underwood ab, die Betrugs- und Vertragsverstoß-Klagen von Intertainment gegen sie und für die Filme 'The Whole Nine Yards', 'Art of War', 'Driven', 'Get Carter', 'Angel Eyes', 'Heist', '3000 Miles to Graceland' und 'The Pledge' wegen mangelnder Erfolgsaussichten abzuweisen. Damit entschieden die Schiedsrichter, dass über die aus Sicht von Intertainment wichtigsten Filme ein mündliches Verfahren stattfinden wird. Für die vier weniger wichtigen Filme 'The Third Miracle', 'Hospitaliy Suite', 'Rangers' und 'Battlefield Earth' billigten die Richter erwartungsgemäß den Antrag der Gegenseite. Im Zusammenhang mit der von den Schiedsrichtern angeordneten Auswertung des gesamten E-Mail-Verkehrs von Intertainment hat der mit der Aufbereitung der E-Mails betraute unabhängige Sachverständige inzwischen seine Tätigkeiten abgeschlossen. Die E-Mails werden der Comerica Bank damit in Kürze zur Verfügung gestellt. Kapitalerhöhung Zur Verbesserung der Liquiditätssituation führte Intertainment im April und Mai 2008 eine Kapitalerhöhung durch. Den Aktionären wurden insgesamt 1.173.753 Stück neue auf den Inhaber lautende Stückaktien zum Preis von 1,28 Euro je Aktie angeboten. Die angebotenen Aktien wurden vollständig gezeichnet, so dass Intertainment mit der Eintragung ins Handelsregister rund 1,5 Mio. Euro an Liquidität zufließen. Das Grundkapital der Gesellschaft wird sich von 16.505.667,09 Euro auf 18.008.070,93 Euro erhöhen. Rahmenkreditvertrag mit MK Medien Beteiligungs GmbH Am 21. April 2008 schloss Intertainment mit dem Großaktionär MK Medien Beteiligungs GmbH einen Rahmenkreditvertrag ab. Dieser sieht vor, dass die Intertainment AG für den Fall eines möglichen Liquiditätsengpasses einen Kredit von bis zu 1,9 Mio. Euro zur Verfügung gestellt bekommt. Aufgrund der Kapitalerhöhung und des abgeschlossenen Rahmenkreditvertrags mit der MK Medien Beteiligungs GmbH hat sich die Finanzlage von Intertainment wesentlich entspannt. Neuer Vorstand Im ersten Quartal fand ein Führungswechsel bei Intertainment statt. Der bisherige Alleinvorstand Achim Gerlach ist zum 9. Januar 2008 im gegenseitigen Einvernehmen aus dem Unternehmen ausgeschieden. Seine Nachfolge trat ebenfalls am 9. Januar 2008 Jörg Brockmann an. Der Jurist bringt langjährige nationale und internationale Management-Erfahrung mit, insbesondere aus den Bereichen IT, Telekommunikation und M&A. Bestandsgefährdende Risiken Auch zum ersten Quartal 2008 bestehen unverändert die im Jahresabschluss 2007 beschriebenen bestandsgefährdenden Risiken. Der Fortbestand von Intertainment ist daher weiterhin von den im Folgenden genannten drei wesentlichen Unsicherheiten geprägt: - Realisierung der Mittelzuflüsse aus der Abwicklung der Rechtsstreitigkeiten gegen Franchise Pictures und andere Parteien, - Realisierung der Mittelzuflüsse aus der Abwicklung der Rechtsstreitigkeiten gegen die Comerica Bank und - Realisierung von Mittelzuflüssen aus der im April 2008 eingeleiteten Kapitalerhöhung und der Aufnahme weiterer Darlehen im Geschäftsjahr 2008. Soweit die Mittelzuflüsse der Finanzplanung nicht wie geplant eintreten, ist der Fortbestand von Intertainment in hohem Maße wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung sowie der damit verbundenen Einleitung eines Insolvenzverfahrens gefährdet. Durch das Urteil im Rechtsstreit gegen Franchise Pictures und weitere Parteien sowie aus dem Schiedsgerichtsverfahren gegen die Comerica Bank und weitere Parteien erwartet Intertainment weiterhin mindestens die in der Bilanz als Schadensersatzforderungen ausgewiesenen Mittelzuflüsse. Für die weiterführende Darstellung der bestandsgefährdenden Risiken und der Beschreibung der übrigen Risiken verweisen wir auf den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2007. Ausblick Intertainment wird sich im Geschäftsjahr 2008 weiterhin auf die Rechtsstreitigkeiten in den USA konzentrieren. Dabei rechnet das Management damit, dass die mündliche Verhandlung gegen die Comerica Bank im vierten Quartal 2008 oder spätestens im ersten Quartal 2009 stattfinden wird. Im Übrigen bestätigt Intertainment die im Ausblick des Lageberichts 2007 getroffenen Aussagen und verweist auf diesen. 19.05.2008 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP Sprache: Deutsch Emittent: Intertainment AG Frauenplatz 7 80331 München Deutschland Internet: investor@intertainment.de Ende der Mitteilung DGAP News-Service |